Menü
image/svg+xml

14a. Stück, 23. April 2019

113. Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2022

Kundmachung der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Senat für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2022

Die Mitglieder der im Senat vertretenen Personengruppen (§ 25 Abs. 4, Z 1-3 UG 2002) sind aufgrund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag den in § 25 Abs. 4 Z1-3 UG 2002 genannten Personengruppen angehören. Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechtes ist der 23. April 2019 (Tag der Ausschreibung der Wahl).
 

Wahltermin:    Mittwoch, 26. Juni 2019
Wahlzeit:         8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wahlort:          Aula der TU Graz, Rechbauerstraße 12/I

 

Zu wählen sind:

  • 13 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind.          
     
  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.
     
  • 1 Vertreterin oder Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.
     

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 29. April bis 6. Mai 2019, von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Organisationseinheit Recht und Zentrale Services, Mandellstraße 15/I, zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten sowie für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis auf.

Wahlvorschläge müssen längstens 30 Arbeitstage vor dem Wahltag, das ist der 10. Mai 2019,
bis 12:00 Uhr
, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Postadresse: Büro des Senates, Rechbauerstraße 12/I), eingelangt sein; widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jeder Wahlvorschlag ist unter Beifügung einer schriftlichen Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber einzubringen und hat eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen; andernfalls gilt die jeweils erstgereihte Person auf diesem Wahlvorschlag als Zustellungsbevollmächtigte bzw. Zustellungsbevollmächtigter.

Ein Wahlvorschlag hat mindestens eine um zwei Personen erhöhte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter gem. § 25 Abs. 3 UG 2002 zu enthalten. Die Wahlkommission hat Personen, die auf mehr als einem Wahlvorschlag kandidieren, von allen Wahlvorschlägen zu streichen.

Spätestens fünf Arbeitstage vor der Wahl hat die Wahlkommission die Wahlvorschläge in geeigneter Weise auf elektronischem oder postalischem Wege über die Personalabteilung unter nochmaligem Hinweis auf Wahlort und Wahlzeit kundzumachen. Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge von 12. bis 19. Juni 2019, von 8:00 bis 12:00 Uhr, in der Organisationseinheit Recht und Zentrale Services, Mandellstraße 15/I, möglich.

Die Wahl wird durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen.
Die Wählerin bzw. der Wähler kann ihre bzw. seine Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Martin Schanz