Die Wahl des Jugendvertrauensrates der Technischen Universität Graz findet am Mittwoch, 19. März 2025, von 9:00 bis 11:00 Uhr im Foyer, Petersgasse 10-12 statt.
In den Jugendvertrauensrat sind 3 Mitglieder zu wählen. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden von Freitag, dem 14. März 2025, bis Mittwoch, dem 19. März 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr im Büro des Betriebsrates, Mandellstraße 15/I, zur Einsicht aufliegen.
Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenz- oder Zivildienstes oder Krankheit am Wahltag an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis Dienstag, 11. März 2025, 12:00 Uhr, bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen, ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind.
Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des/der WählerIn schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Mittwoch, 19. März 2025 bis 8:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch ist er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zuzulassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: Stefan Kratochwill