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Gemäß § 20 Abs6 Universitätsgesetz (UG) hat jede Universität ein Mitteilungsblatt herauszugeben und im Internet auf Ihrer Homepage öffentlich zugänglich zu machen.

Dieses Mitteilungsblatt ist das offizielle Kundmachungsorgan einer Universität. Als solches dient es an der TU Graz nicht nur der Kundmachung von rechtlich relevanten Umständen im Sinne des UG, sondern soll auch sonstige Mitteilungen veröffentlichen, die von allgemeinem Interesse sind.

Mitteilungsblätter
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Marion Matzer
Recht und Versicherungsmanagement
Mandellstraße 15/I
marion.matzernoSpam@tugraz.at
Tel.: +43 (316) 873 - 6112
Fax.: +43 (316) 873 - 106112

Suzan Yildiz
Personalabteilung
Mandellstraße 9/I
suzan.yildiznoSpam@tugraz.at
Tel.: +43 (316) 873 - 6607
Fax.: +43 (316) 873 - 106607

Veröffentlichung
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Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: 8. Jänner 2025

  • Redaktionsschluss für allgemeine Verlautbarungen: 3. Jänner 2025
  • Redaktionsschluss für Stellenausschreibungen über ePAS+:
    Genehmigungen für Ausschreibungen müssen bis Freitag, vor Veröffentlichung
    des Mitteilungsblattes bis spätestens 12:00 Uhr erfolgen.
    Die Freigabe für eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt kann bis spätestens Montag,
    vor Veröffentlichung des Mitteilungsblattes erteilt werden.

Veröffentlichungen im Studienjahr 2024/2025 - download pdf-file