Das Amt der Universität erledigt als Dienstbehörde erster Instanz alle dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich-rechtlichen Bediensteten, also Beamtinnen bzw. Beamten, die der Universität zugeordnet sind.
Der Rektor leitet das Amt, das direkt der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister untersteht.