Nostrifizierungsansuchen stellen
1. Kontakt aufnehmen
Für Erstkontakt und Beratung wenden Sie sich bitte an das Vizerektorat für Lehre:
Assistenz des Vizerektors für Lehre
Viktoria MOSER
Mag.iur. MA
Tel.: +43 316 873 8552
viktoria.mosernoSpam@tugraz.at
2. Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag auf Nostrifizierung mit den erforderlichen Unterlagen im für das jeweilige Studium zuständigen Dekanat.
3. Prüfung der Nostrifizierung
Die Nostrifizierung wird von der zuständigen Studiendekanin bzw. vom zuständigen Studiendekan mit Bescheid ausgesprochen. Kriterien für die Überprüfung der Gleichwertigkeit sind Inhalte, Umfang und Anforderungen des Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.
Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität einzubringen.
- Nostrifizierungsantrag, gerichtet an die fachlich zuständige Studiendekanin bzw. den fachlich zuständigen Studiendekan
- Anmerkung: Der Antrag ist als Nostrifizierungsantrag zu konkretisieren. Der entsprechende inländische akademische Grad, mit dem Sie die Gleichstellung Ihres im Ausland erworbenen Grades bzw. Studienabschlusses begehren, ist anzuführen.
- Reisepass
- Nachweis über den Status der ausländischen Hochschule/Universität, wenn dies für das studienrechtliche Organ nicht außer Zweifel steht
- Nachweise über die an der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolvierten Studien (z. B. Studienplan, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten etc.)
- Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades im Original bzw. wenn kein akademischer Grad zu verleihen war, Urkunde über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums im Original
- Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung Ihrer Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z. B. Bestätigung der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, des Landeschulrats etc.)
- Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von 150 €
Von fremdsprachigen Urkunden müssen Sie bei Bedarf autorisierte Übersetzungen vorlegen. Englischsprachige Urkunden sind nicht zu übersetzen.