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Nostrifizierungen

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Damit einher gehen das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades sowie die Berechtigung zu einer Berufsausübung, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.

Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass Sie diese zwingend für die Berufsausübung oder die Fortsetzung Ihrer Ausbildung  in Österreich benötigen. An der TU Graz können Sie für folgende Studien Nostrifizierungsansuchen stellen: Bachelorstudien bzw. Masterstudien.

Beratung

Viktoria MOSER
Mag.iur. MA
Tel.: +43 316 873 8552
viktoria.mosernoSpam@tugraz.at

Nostrifizierungsansuchen stellen

1. Kontakt aufnehmen

Für Erstkontakt und Beratung wenden Sie sich bitte an das Vizerektorat für Lehre:

Assistenz des Vizerektors für Lehre
Viktoria MOSER
Mag.iur. MA
Tel.: +43 316 873 8552
viktoria.mosernoSpam@tugraz.at

2. Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag auf Nostrifizierung mit den erforderlichen Unterlagen im für das jeweilige Studium zuständigen Dekanat.

3. Prüfung der Nostrifizierung

Die Nostrifizierung wird von der zuständigen Studiendekanin bzw. vom zuständigen Studiendekan mit Bescheid ausgesprochen. Kriterien für die Überprüfung der Gleichwertigkeit sind Inhalte, Umfang und Anforderungen des Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.

Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität einzubringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nostrifizierungsantrag, gerichtet an die fachlich zuständige Studiendekanin bzw. den fachlich zuständigen Studiendekan
  • Anmerkung: Der Antrag ist als Nostrifizierungsantrag zu konkretisieren. Der entsprechende inländische akademische Grad, mit dem Sie die Gleichstellung Ihres im Ausland erworbenen Grades bzw. Studienabschlusses begehren, ist anzuführen.
  • Reisepass
  • Nachweis über den Status der ausländischen Hochschule/Universität, wenn dies für das studienrechtliche Organ nicht außer Zweifel steht
  • Nachweise über die an der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolvierten Studien (z. B. Studienplan, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten etc.)
  • Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades im Original bzw. wenn kein akademischer Grad zu verleihen war, Urkunde über den ordnungsgemäßen Abschluss des Studiums im Original
  • Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung Ihrer Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z. B. Bestätigung der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, des Landeschulrats etc.)
  • Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von 150 €
Von fremdsprachigen Urkunden müssen Sie bei Bedarf autorisierte Übersetzungen vorlegen. Englischsprachige Urkunden sind nicht zu übersetzen.

Weiterführende Informationen

Informationen des bmwfw: www.nostrifizierung.at

Rechtsgrundlagen