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Senat der TU Graz

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat eines der 3 Leitungsorgane der Universität und repräsentiert als demokratisch gewähltes Organ alle Gruppen, die der Universität angehören: das wissenschaftliche Personal, das allgemeine Personal und die Studierenden. Die Kernaufgaben liegen in 3 Feldern:

  • Autonomie – Selbstbestimmung
  • Bildung
  • Qualitätssicherung

Insgesamt arbeiten im Senat 26 Personen und in seinen Kommissionen mehr als 500 Personen mit. Dieses gewaltige Engagement der Universitätsangehörigen zeigt, welch hoher Stellenwert den jeweiligen Aufgaben auf einer breiten Basis eingeräumt wird.

Interessante Details

Im Senat sehe ich ein wichtiges Gremium für die Gestaltung der Zukunft der Universität. Um den sich stets verändernden Rahmenbedingungen des universitären Arbeitens begegnen zu können, bedarf es den kontinuierlichen Diskurs aller Universitätsangehörigen und ihrer Beteiligung an der Gesetzgebung der Universität, wie sie durch den Senat möglich wird.  Als eines der drei Leitungsorgane der Technischen Universität sehe ich den Senat auch als Partner des Rektorates ebenso wie als Gegenüber, das an der Ausrichtung der TU Graz mitwirkt und Pläne und Überlegungen des Rektorats kritisch reflektiert.

Kontakt

Senat der TU Graz
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz

Eva-Maria SCHMIDT-HASEWEND
Büro des Senates
Tel.: +43 316 873 6080; 6081
e.schmidt-hasewendnoSpam@tugraz.at

Die 26 Mitglieder des Senats der TU Graz, 2022 bis 2025, mit weiteren Sitzungsteilnehmenden.

Sitzungstermine

Studienjahr 2024/25

  • 07. Oktober 2024
  • 04. November 2024
  • 09. Dezember 2024
  • 20. Jänner 2025
  • 03. März 2025
  • 07. April 2025
  • 12. Mai 2025
  • 23. Juni 2025

Gemäß § 3 (2) der Geschäftsordnung des Senates besteht das Recht zur Teilnahme am öffentlichen Teil der Senatssitzung  für Angehörige der TU Graz (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende).

Bitte melden Sie sich im Büro des Senates an, wenn Sie am öffentlichen Teil der Senatssitzung teilnehmen möchten.

Zusammensetzung des Senates

Der Senat an der TU Graz besteht aus 26 Mitgliedern aus den einzelnen Gruppen von Universitätsangehörigen:

  • Universitätsprofessorinnen und -professoren: 13 Mitglieder
  • Mittelbau: 6 Mitglieder 
    Diese Gruppe umfasst alle wissenschaftlichen Bediensteten, die keine Universitätsprofessorinnen und -professoren sind: Außerordentliche, Associate und Assistenz-Professorinnen und -Professoren, Senior Scientists sowie Assistentinnen und Assistenten mit und ohne Doktorat und Lektorinnen bzw. Lektoren
  • Studierende: 6 Mitglieder
  • Allgemeines Universitätspersonal: 1 Mitglied

Die studentischen Mitglieder werden von der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Graz (HTU) entsendet. Alle anderen Mitglieder werden von den jeweiligen Gruppen für eine Funktionsperiode von 3 Jahren gewählt.

Senatsmitglieder 2022 bis 2025

Funktionsperiode: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025

Vorsitzender und Stellvertretungen

Vorsitzende: 

Annette MÜTZE

1. Stellvertreterin:

Maria Cecilia POLETTI

2. Stellvertreterin:

Viola BROD

3. Stellvertreterin:

Karin STANA KLEINSCHEK

Mitglieder der Universitätsdozentinnen bzw. -dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb

Thomas BAUERNFEIND

Roland FISCHER

Evelyn KRALL

Maria Cecilia POLETTI

Andreas TRUMMER

Helmut WOSCHITZ

Mitglied des Allgemeinen Universitätspersonals

Eva SCHWINGER

Aufgabenfelder

Autonomie – Selbstbestimmung

Der Senat spielt eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Autonomie, also der Selbstbestimmung der Universität:
  • In der Einrichtung der beiden anderen Leitungsorgane: die Mitglieder des Universitätsrates werden vom Senat gemeinsam mit der Bundesregierung bestellt, der Universitätsrat bestellt wiederum in einem gemeinsamen Verfahren mit dem Senat die Mitglieder des Rektorates.
  • Der Senat arbeitet als „gesetzgebende Versammlung“ der Universität. Er erlässt die Satzung der Universität, in der wesentliche Regelungen wie zum Beispiel studienrechtliche Bestimmungen oder Maßnahmen zur Frauenförderung festgelegt und laufend an die sich ändernden gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. 

Bildung

  • Der Senat regelt das Zusammenwirken von Studierenden und Lehrenden durch entsprechende Satzungsteile.
  • Als Unterstützung in besonderen Fällen hat  der Senat eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet.
  • Studien und Universitätslehrgänge: Studienrichtungsspezifische Arbeitsgruppen definieren und strukturieren die Studien in Studienplänen – Bildungsziele, Qualifikationsprofile und Detailbestimmungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen. Die beiden Curricula-Kommissionen des Senates steuern diesen Prozess und beschließen danach die Studienpläne. Hier stehen gesamtuniversitäre Qualitätsmaßstäbe sowie der Interessensausgleich zwischen Studierbarkeit und Lehrkapazität, zwischen Berufsvorbildung und wissenschaftlicher Bildung im Vordergrund. In den letzten Jahren gewann der Interessensausgleich mit unseren Partnerinnen und Partnern in universitätsübergreifenden Studien an Bedeutung. 

Qualitätssicherung – strategisch

Der Senat sichert die Qualität auf strategischer Ebene:
  • Der Senat bevollmächtigt Kommissionen, die bei der Besetzung von unbefristeten Professuren und bei der Verleihung der Lehrbefugnis die Verantwortung für die Qualitätssicherung tragen. Damit erfolgt neben der Bestellung der Universitätsleitung auch die Auswahl von Führungspersonen mit strategischer Bedeutung stets nach den Qualitätsmaßstäben der Gesamtuniversität.
  • Zentrale strategische Dokumente, wie Entwicklungsplan oder Organisationsplan werden von den operativen Organen erarbeitet und dem Senat vorgelegt. Der Senat stimmt diesen zu, wenn diese den aus strategischer Sicht erforderlichen Qualitätskriterien entsprechen. 

Qualitätssicherung – operativ

  • Die beratschlagende (deliberative) Arbeitsweise des Senates trägt wesentlich zur Qualität der Beschlüsse des Senates und seiner Kommissionen bei. Gestützt auf Expertisen und Gutachten stellt der offene Diskurs der in den Gremien vertretenen Personen eine Umgebung her, wo das bessere Argument überzeugt – eine Methode, die geradezu als prägend für die gesamte Wissenschaftskultur angesehen werden kann.
  • Der Senat richtet den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein, der eine Geisteshaltung der Vielfalt und der wechselseitigen Wertschätzung in allen Belangen der Universität sicherstellt.
  • Die Ehrungskommission des Senates würdigt mit ihren Auszeichnungen gelebte Qualität überall dort, wo sie unsere Erwartungen bei weitem übertrifft.

Aufgaben im Detail

nach § 25 Universitätsgesetz
  • Wahl von Mitgliedern des Universitätsrates und Änderung der Größe des Universitätsrates
  • Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin oder des Rektors und Erstellung eines Dreiervorschlages für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
  • Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin bzw. des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren: Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag
  • Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrates, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren
  • Stellungnahme vor Zuordnung von Personen zu einzelnen Organisationseinheiten
  • Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
  • Nominierung je eines weiblichen und eines männlichen Haupt- und Ersatzmitglieds für die Schiedskommission
  • Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
  • Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Universitätslehrgänge
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans (Gesamtstrategie der TU Graz) und des Organisationsplans, der die Organisationseinheiten und deren Aufgaben beschreibt
  • Mitwirkung an Habilitationsverfahren und Berufungsverfahren (ohne Kommissionsmitglieder)
  • Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
  • Gutachten bei Beschwerdeverfahren in Studienangelegenheiten
  • Einsetzung von Kollegialorganen wie zum Beispiel Habilitationskommisssionen, Berufungskomissionen und Curriculakommissionen, sowie Erlassung von Richtlinien für deren Tätigkeit

Grundlagen

Auf diese Grundlagen baut die Arbeit des Senates auf.

Universitätsgesetz

Der Senat ist laut § 25 Universitätsgesetz eingerichtet.

Geschäftsordnung des Senates

In der Geschäftsordnung des Senates ist festgelegt, wie der Senat arbeitet, wie seine Sitzungen ablaufen und welche Geschäftsfälle der Vorsitzende des Senates selbstständig erledigen darf.

Satzung der TU Graz

Die Satzung der TU Graz regelt beispielsweise die Wahlordnung für die Mitglieder des Senates.

Richtlinien

Folgende Richtlinien der TU Graz werden vom Senat beschlossen:

Zusammenarbeit in Österreich

Senatsvorsitzendenkonferenz der österreichischen Universitäten SVK

Diese setzt sich aus allen Vorsitzenden der Senate und ihren Stellvertretungen an den öffentlichen Universitäten Österreichs zusammen. Für die Funktionsperiode 2019 bis 2022 wurde der Senatsvorsitzende der TU Graz, Gernot Kubin, zum Sprecher gewählt. 2016 bis 2019 war er Mitglied des Sprecherinnen- und Sprecherteams.

Statuten SVK

Presseaussendungen:

Stellungnahmen:

Österreichische Hochschulkonferenz

Mitglieder der Senate arbeiten in der Österreichischen Hochschulkonferenz und in deren Arbeitsgruppen mit. Zur Österreichischen Hochschulkonferenz

Senatsvorsitzende der TU Austria

Die Senatsvorsitzenden der drei Technischen Universitäten Österreichs (TU Wien, TU Graz und Montanuniversität Leoben) arbeiten unter dem Dach der TU Austria zusammen.

Stellungnahmen:

Stellungnahme der Senatsvorsitzenden der TU Austria zum Bundesgesetz über die Gründung der interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation (17.05.2022)