Ich möchte Sie ermutigen, Stellung zu beziehen und das heikle Thema sexuelle Belästigung deutlich und offen zu behandeln, um gemeinsam eine Atmosphäre an der TU Graz zu schaffen, in der alle Menschen gerne arbeiten und studieren.
Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung, die häufig von Personen ausgeht, die sich in einer Machtposition bzw. sicheren Position befinden und damit rechnen können, Unterstützung in ihrem Umfeld zu finden. Trotz des wachsenden Bewusstseins für dieses Problem ist sexuelle Belästigung an Universitäten oft noch ein tabuisiertes Thema.
Gegen das Tabu. Fehlende Informationen und Unsicherheit führen dazu, dass Personen, die sexuelle Belästigung beobachten oder erfahren, sich nicht melden bzw. keine weiteren Schritte unternehmen. Es ist wichtig, auf sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt zu reagieren, damit alle Studierenden und Mitarbeiter*innen in einem sicheren Umfeld lernen und arbeiten können.
Aktiv werden. Es ist wichtig, aktiv zu werden, wenn Übergriffe und Diskriminierungen auftreten! Es liegt in der Verantwortung aller Personen, an der Universität an Prävention und Sensibilisierung mitzuarbeiten.
Eigene Betroffenheit. Betroffenheit kann lähmen, daher ist es wichtig, Mitgefühl und Unterstützung zu zeigen!
Studierende Bachelor Biomedical Engineering
Sexuelle Belästigung liegt laut Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und dadurch für diese Person eine einschüchternde und feindselige Arbeitsumwelt schafft. (Siehe §8 B-GlBG.) Das Gesetz schützt alle Geschlechter, aktuell sind in den meisten Fällen Frauen betroffen.
Sexuelle Belästigung ist eine Form von sexualisierter Gewalt. Es geht dabei nicht um Sexualität, sondern um Macht und Machtverhältnisse. Universitätsstrukturen, die durch unterschiedliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse geprägt sind, können sexualisierte Gewalt begünstigen.
Oftmals führt die Annahme, dass sexuelle Belästigung in einem akademischen Umfeld nicht vorkommen, zusätzlich dazu, dass Betroffene ihre Erfahrungen verharmlosen oder verschweigen.
Beispiele für sexuelle Belästigung sind vielfältig, reichen von anzüglichen Witzen und „zufälligen" Berührungen bis hin zu versprochenen Belohnungen für sexuelles Entgegenkommen oder Androhungen von negativen Konsequenzen bei Ablehnung.
Wann spricht man von sexueller Belästigung?
Die betroffene Person definiert, was als belästigend empfunden wird. Es ist unerheblich, ob die belästigende Person dies beabsichtigt hat oder nicht.
Wer und wo?
Belästigungen können durch Vorgesetzte, Kolleg*innen, Studierende, aber auch universitätsfremde Personen erfolgen. Es kann potenziell überall dazu kommen.
Information ist wichtig!
Bei Unsicherheit, ob sexuelle Belästigung vorliegt, ist es wichtig, sich zu informieren und auszutauschen.
Thomas POCK, Institutsleiter am Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
Ausziehblicke
Sexuelle Belästigung ist in Österreich seit 2004 ein eigener strafrechtlicher Tatbestand.
Sexuelle Belästigung ist im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geregelt und gilt für alle Personen, die in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zur Universität stehen oder die sich um die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis bewerben, sowie für Studierende.
Rechtsfolgen von sexueller Belästigung
Als Rechtsfolge einer Belästigung hat die betroffene Person lt. § 19 Abs 1 B-GlBG gegenüber der belästigenden Person Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens.
Wenn die Vertreterin oder der Vertreter der Universität es schuldhaft unterlassen hat, im Falle einer Belästigung durch Dritte eine angemessene Abhilfe zu schaffen, besteht der Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens auch gegenüber der Universität.
Soweit der Nachteil nicht in einer Vermögenseinbuße (z. B. Behandlungskosten, entgangener Verdienst) besteht, hat die betroffene Person zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung Anspruch auf angemessenen Schadenersatz, mindestens jedoch auf einen Schadenersatz von 1000 Euro.
Sexuelle Belästigung hat zudem dienst- und disziplinarrechtliche Konsequenzen vom Verweis bis zur Entlassung. Dienstrechtlich gilt sexuelle Belästigung nach dem B-GlBG als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis. (§8 B-GlBG). Beweislast: Die sexuelle Belästigung muss glaubhaft gemacht werden. Der mutmaßlich belästigenden Person obliegt es zu beweisen, dass keine sexuelle Belästigung stattgefunden hat.
Eigene Betroffenheit kann hemmen, verunsichern und ratlos machen. Lassen Sie sich davon nicht abhalten, geben Sie sich die nötige Zeit und nehmen Sie ihre eigenen Empfindungen ernst.
Beratung und Unterstützung
Sie können sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität Hilfe finden, z. B. bei Studienkolleg*innen, Lehrpersonen, Vorgesetzten und dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der TU Graz. Professionelle Unterstützung kann Ihnen in psychisch belastenden Situationen zusätzliche Kraft geben. Zu den Anlaufstellen
Das Schweigen brechen!
Benennen Sie klar, welches Verhalten Ihre Grenzen überschritten hat und was Sie als Belästigung empfinden.
Grenzen setzen!
Zeigen Sie deutlich Ihre Ablehnung und setzen Sie klare Grenzen. Ein selbstbewusstes NEIN kann dazu führen, dass Belästigungen aufhören.
Schriftliches Dokumentieren
Halten Sie Vorfälle schriftlich fest (z.B. mit Protokollen) und bewahren relevante E-Mails auf. Wenn möglich, lassen Sie Zeug*innen das Protokoll unterschreiben und sorgen Sie für eine schriftliche Klarstellung gegenüber der belästigenden Person.
Weiteres Vorgehen
Informieren Sie sich über die rechtliche Situation und Ihre Möglichkeiten. Lassen Sie sich dazu beraten. Rechtliche Grundlagen
Studierende Bachelor Information and Computer Engineering
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der TU Graz bietet Beratung und Unterstützung für Betroffene & Zeug*innen bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alter oder der sexuellen Orientierung. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Anliegen vertraulich zu behandeln: es wird kein Schritt ohne Zustimmung der Betroffenen gesetzt!
Wenn Sie Zeug*in von sexueller Belästigung sind, bieten Sie der betroffenen Person Unterstützung an! Schauen Sie nicht weg!
In der akuten Situation: Aufforderung zur Beendigung
Sexuelle Belästigung kann auch für Zeug*innen belastend sein. Wenn Sie nicht sofort eingreifen konnten, bedeutet das nicht, dass es nun zu spät ist. Es gibt immer noch zahlreiche Wege, um nachträglich Unterstützung anzubieten.
Möglichkeiten der Intervention
Unternehmen Sie nichts, was die betroffene Person nicht will. Vermeiden Sie, über eine Belästigung, von der Sie erfahren haben, zu tratschen
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Evelyn KRALL, Vorsitzende des Betriebsrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal
Als Führungskraft an der Universität sind Sie verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Person, die belästigt wird, vor weiteren Belästigungen zu schützen. Sexuelle Belästigung, allgemeine Belästigung und Mobbing sind dienst- bzw. disziplinarrechtlich zu sanktionieren.
Nehmen Sie Hinweise zu Belästigung ernst!
Zeigen Sie Haltung, wenn Sie in Ihrer Umgebung von sexueller Belästigung oder Diskriminierung erfahren.
Aktiv werden und angemessen reagieren.
Besprechen Sie mit der betroffenen Person Handlungsstrategien und welche Art der Unterstützung gewünscht bzw. benötigt wird. Schaffen Sie einen sicheren Gesprächsrahmen und nehmen Sie das Gesagte ernst.
Wertschätzendes, respektvolles Arbeits- und Studienklima.
Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr, um ein diskriminierungsfreies und belästigungsfreies Umfeld zu schaffen.
Gemäß § 18 AngG unterliegen Universitätsleitung und Vorgesetzte der Fürsorgepflicht. Sie sind verpflichtet, für die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Bei Vorfällen in Ihrem Verantwortungsbereich sind Sie dienstlich dazu verpflichtet, angemessen zu handeln.
Franz HAAS, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften
An der TU Graz gelten leitende Standards für Zusammenarbeit, Aufrichtigkeit, Fairness, Wertschätzung und Respekt zwischen allen Mitarbeitenden. Es ist wichtig, dabei Rücksicht auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse zu nehmen.
Alle Angehörigen der TU Graz, insbesondere diejenigen mit Leitungsaufgaben, sind verantwortlich dafür, dass (sexuell) belästigendes Verhalten und Mobbing in ihrem Arbeitsbereich nicht toleriert werden.
Den Gleichstellungsplan, Frauenförderungsplan und das Universitätsgesetz finden Sie unter Rechtliche Grundlagen.
Die TU Graz unterstützt Betroffene, Zeug*innen und Interessierte mit vertraulicher Beratung, Informationen und Interventionsmöglichkeiten.
Sie haben sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe erlebt oder beobachtet? Sie können sich jederzeit mit der Bitte um ein vertrauliches Gespräch an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AkG) wenden.
Gudrun HAAGE, Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und Leiterin des Büros für Gleichstellung und Frauenförderung
Michaela KRENN, Referentin im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Information, Beratung und Intervention zu jeder Form von Belästigung inklusive sexueller Belästigung, Mobbing sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
Alle Studierenden sowie Mitarbeitenden der TU Graz können sich in Fragen der (sexuellen) Belästigung oder Diskriminierung an den AkG wenden.
Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und können anonym geführt werden. Schritte oder Maßnahmen werden nur nach ausdrücklicher Absprache mit und Einwilligung der betroffenen Person gesetzt. Die Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt.
Kontaktieren Sie uns:
akg @tugraz.at
Nach der Kontaktaufnahme (persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail) bietet das Erstgespräch (vertraulich, bei Bedarf anonym) Raum, um Vorgefallenes zu berichten, Gedanken zu sortieren und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Anliegen an den AkG zu wenden!
Neben dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der TU Graz können Sie sich an folgende externe Anlaufstellen wenden:
Gemeinsam für ein diskriminierungsfreies und wertschätzendes Miteinander an unserer Universität!
Die TU Graz strebt eine respektvolle Kultur an, in der sich alle Geschlechter gleichermaßen wohlfühlen. Wir ergreifen verschiedene Maßnahmen, um Diskriminierung und Gewalt proaktiv entgegenzuwirken. Dazu gehören Veranstaltungen, Workshops sowie interne Fort- und Weiterbildungsprogramme. Die Schwerpunkte liegen auf der Bekämpfung von sexueller Gewalt und Belästigung sowie der Förderung von Gender- und Diversitätskompetenzen.
Dorothee HIPPLER, Leiterin der Doctoral School Geosciences
Für Mitarbeiter*innen der TU Graz:
Für alle Interessierten: