Servicestelle Barrierefrei Arbeiten
Mandellstraße 9, 1. Stock
8010 Graz
barrierefrei-arbeiten @tugraz.at
Sie sind nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir finden bestimmt die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen.
Wir verstehen Behinderung nicht als persönliches Merkmal, sondern Behinderung entsteht erst aufgrund von Barrieren in der Umwelt. Die Servicestelle unterstützt in diesem Sinne alle Menschen mit Behinderung, psychischer und/oder chronischer Erkrankung, die durch Barrieren in der Arbeitswelt behindert
werden.
Dies können z. B. Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder blinde Menschen sein. In vielen Fällen sind dies auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen, z. B. Asthma, chronische Darmerkrankungen, depressive Störungen, PTBS, Hepatitis, Diabetes, COPD, Epilepsie, Herzerkrankungen, ASS, ADHS, Sehschwäche, Krebserkrankungen usw.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zum Personenkreis zählen, kontaktieren Sie uns unter barrierefrei-arbeiten. @tugraz.at
Begünstigt behinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. Das können Menschen mit Behinderung ebenso wie Menschen mit psychischer und/oder chronischer Erkrankung sein.
Über einen Antrag beim Sozialministerium können Sie Ihre Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen feststellen lassen und damit von bestimmten Rechten und Vorteilen des Behinderteneinstellungsgesetzes Gebrauch machen. Detaillierte Informationen wer zum Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen zählt finden Sie in der Anlage zur Einschätzungsverordnung.
Antrag stellen
Die Voraussetzung und wie Sie einen Antrag stellen können finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.
Beratung und Unterstützung
Die Servicestelle Barrierefrei Arbeiten oder die Behindertenvertrauensperson berät Sie gerne zum Thema Begünstigtenstatus und unterstützt bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns unter barrierefrei-arbeiten. @tugraz.at
Hinweis: Sie können den Begüngstigtenstatus jederzeit zurücklegen.
Neben den arbeitsbezogenen Fördermöglichkeiten besteht die Möglichkeit weiterer Unterstützungen z. B.
Für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit einer Parkberechtigung für einen Behindertenparkplatz wird am Campus ein kostenloser Parkplatz eingerichtet.
Kontakt:
Gebäude und Technik
Mario Hafner
Tel.: +43 316 873 6587
m.hafner @tugraz.at
Thomas WALLNER
Tel.: +43 664 88 892 178
barrierefrei-arbeiten @tugraz.at
Andreas GÖSSLER
Tel.: +43 316 873 6144
bvp @tugraz.at
Elisabeth LENZ
Tel.: +43 316 873 4773
barrierefrei-arbeiten@tugraz.at
Adresse: Mandellstraße 9, 1. Stock, 8010 Graz
Die Servicestelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar.
Bim Linien: 1 und 7
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9
Bim Linie: 3/5
Haltestelle: Mandellstraße
Fußweg: ca. 2 min. Haltestelle Mandellstraße – Mandellstraße 9
Bus Linien: 30, 31 und 39
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9
Benötigen Sie einen Abholdienst? Wenn ja, teilen Sie mir Ankunftsort und Zeit mit. Alles Weitere werde ich organisieren.
In unmittelbarer Nähe unserer Servicestelle befinden sich öffentliche Parkzonen. Sollten Sie einen barrierefreien Parkplatz benötigen, melden Sie sich bei mir, dann kann eine Parkmöglichkeit im Innenhof bereitgestellt werden. Unseren Innenhof erreichen Sie über die Lessingstraße 31.
Adresse: Petersgasse 116 bis 118, Erdgeschoß, 8010 Graz
Mein Büro ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar.
Bim Linie: 6
Haltestelle: Schulzentrum St. Peter
Fußweg: ca. 1 min. Schulzentrum St. Peter - Petersgasse 116 bis 118
Bus Linien: 64, 64E
Haltestelle: Schulzentrum St. Peter
Fußweg: ca. 1 min. Schulzentrum St. Peter - Petersgasse 116 bis 118
Sollten Sie einen Abholdienst benötigen, melden Sie sich bei mir.
Parkmöglichkeiten stehen Ihnen direkt vor dem Gebäude zur Verfügung.
Melden Sie sich einfach unter barrierefrei-arbeiten. Wir finden bestimmt die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen. @tugraz.at
Begünstigt behinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. Damit sind Menschen mit köperlicher Behinderung ebenso wie Menschen mit psychischen und/oder chronischen Erkrankungen gemeint.
Das Behinderteneinstellungsgesetz definiert Behinderung als die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.
Menschen mit Behinderung können von bestimmten Rechten und Vorteilen des Behinderteneinstellungsgesetzes Gebrauch machen. Dies geht nicht automatisch, es bedarf hierzu einen Antrag zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen. Ohne diesen Antrag ist es nicht möglich, von den Rechten und Vorteilen des Behinderteneinstellungsgesetzes Gebrauch zu machen.
Ja. In der Anlage zur Einschätzungsverordnung sowie in der Änderung der Anlage werden Beeinträchtigungen und Erkrankungen aufgelistet und kurz angeführt, wann ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 % vorliegt.
Um zum Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen zu zählen, müssen Sie den Antrag zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen ausfüllen und an das Sozialministerium übermitteln. Das Sozialministerium prüft den Antrag und entscheidet über die Zuerkennung.
Inhaber*innen eines Behindertenpasses zählen nicht automatisch zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen. Sollten Sie Besitzer*in eines Behindertenpasses sein, müssen Sie dennoch einen Antrag stellen, um von den Rechten und Vorteilen des Behinderteneinstellungsgesetzes Gebrauch zu machen.
„Wenn Sie zum Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen zählen, gibt es keine Nachteile, man hat nur Vorteile“, sagt Andreas Gößler, Behindertenvertrauensperson der TU Graz.
Sollten Sie sich dennoch Sorgen machen, dass Nachteile entstehen können, melden Sie sich bei uns.
Nein. Seit dem Jahr 2011 gelten für vier Jahre die gleichen Kündigungsregeln wie für alle Mitarbeitenden. Erst nach vier Jahren greift der erhöhte Kündigungsschutz. Und auch dann sind Menschen mit Behinderung nicht unkündbar.
Sollte dies der Fall sein, können Sie Einspruch einlegen. In diesem Fall kontaktieren Sie die Servicestelle Barrierefrei Arbeiten oder die Behindertenvertrauensperson.
Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Begünstigtenstatus
zurücklegen. Eine einfache E-Mail mit der Bitte zur Zurücklegung an das Sozialministeriumservice ist ausreichend.
Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen mit Behinderung das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe auf Arbeit mit anderen.
In Österreich schafft das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt. Dieser betrifft u. a. die Einstellung, Festsetzung des Entgelts, freiwillige Sozialleistungen, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, den Zugang zur Berufsberatung und -ausbildung, der berufliche Aufstieg.
Die TU Graz bekennt sich im Satzungsteil Gleichstellungsplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, psychischen, physischen und/oder chronischen Erkrankungen und schafft Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe im gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb.
Die TU Graz gestaltet ihre Stellenausschreibungen und persönlichen Vorstellungsgespräche nach diskriminierungsfreien Prinzipien und weist auf Gleichstellungsziele in allen Bewerbungssituationen und Ausschreibungen besonders hin.
Das Team von Barrierefrei Arbeiten berät Sie gerne über weitere universitätsexterne Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse.