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Barrierefrei Arbeiten

Die TU Graz möchte die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, physischer und/oder chronischer Erkrankung im gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb vorantreiben.

Barrierefrei Arbeiten ist eine Servicestelle für Mitarbeitende und zukünftige Mitarbeitende der TU Graz, die durch Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie den Abbau von Barrieren Mitarbeitende bestmöglich im Arbeitsalltag unterstützt.

Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail, online oder vor Ort (nach Terminvereinbarung).

Kontaktieren Sie uns

Servicestelle Barrierefrei Arbeiten
Mandellstraße 9, 1. Stock
8010 Graz
barrierefrei-arbeitennoSpam@tugraz.at

Ansprechpersonen

So kommen Sie zu uns

Wir beraten und unterstützen:

  • Mitarbeitende mit Behinderung, psychischer und/oder chronischer Erkrankung
  • Neu aufzunehmende Mitarbeitende mit Behinderung, psychischer und/oder chronischer Erkrankung
  • Mitarbeitende mit Behinderung, welche Vorbehalte haben dem Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen anzugehören
  • Mitarbeitende und Leiter*innen von Organisationseinheiten mit Interesse zum Thema Inklusion am Arbeitsplatz

Sie sind nicht sicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir finden bestimmt die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen.

Wer gehört zum Kreis der Personen mit Behinderung?

Wir verstehen Behinderung nicht als persönliches Merkmal, sondern Behinderung entsteht erst aufgrund von Barrieren in der Umwelt. Die Servicestelle unterstützt in diesem Sinne alle Menschen mit Behinderung, psychischer und/oder chronischer Erkrankung, die durch Barrieren in der Arbeitswelt behindert werden.

Dies können z. B. Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder blinde Menschen sein. In vielen Fällen sind dies auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen, z. B. Asthma, chronische Darmerkrankungen, depressive Störungen, PTBS, Hepatitis, Diabetes, COPD, Epilepsie, Herzerkrankungen, ASS, ADHS, Sehschwäche, Krebserkrankungen usw.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zum Personenkreis zählen, kontaktieren Sie uns unter barrierefrei-arbeitennoSpam@tugraz.at.
 

Unser Angebot

Individuelle Beratung und Unterstützung

  • Unterstützung bei Antragsstellungen, z. B. Behindertenpass oder Feststellung des Grades der Behinderung
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten, z. B. Mobilitätsförderung, Förderungen für die Ausstattung und Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Arbeitsplatzgestaltung und technische Hilfsmittel
  • Sensibilisierung und Information zum Thema Behinderung, psychischen und/oder chronischen Erkrankungen
  • Allgemeine Fragen zum Thema Arbeiten mit Behinderung bzw. Inklusion am Arbeitsplatz
  • Bauliche Information zur Barrierefreiheit
  • Rechtliche Fragen zum Thema Arbeiten mit Behinderung

Unterstützung beim Antrag auf Zugehörigkeit zum Kreis begünstigt behinderter Menschen

Begünstigt behinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. Das können Menschen mit Behinderung ebenso wie Menschen mit psychischer und/oder chronischer Erkrankung sein.

Über einen Antrag beim Sozialministerium können Sie Ihre Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen feststellen lassen und damit von bestimmten Rechten und Vorteilen des Behinderteneinstellungsgesetzes Gebrauch machen. Detaillierte Informationen wer zum Personenkreis der begünstigt behinderten Menschen zählt finden Sie in der Anlage zur Einschätzungsverordnung.

Antrag stellen

Die Voraussetzung und wie Sie einen Antrag stellen können finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.

Beratung und Unterstützung

Die Servicestelle Barrierefrei Arbeiten oder die Behindertenvertrauensperson berät Sie gerne zum Thema Begünstigtenstatus und unterstützt bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns unter barrierefrei-arbeitennoSpam@tugraz.at.

Hinweis: Sie können den Begüngstigtenstatus jederzeit zurücklegen.

Vorteile für begünstigt behinderte Arbeitnehmer*innen

  • Erhöhter Kündigungsschutz
    Dienstgeber*innen müssen vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen. Der erhöhte Kündigungsschutz greift allerdings erst nach Ablauf einer bestimmten Frist.
    Nähere Infos zum Kündigungsschutz auf der Website des ÖZIV - Bundesverband für Menschen mit Behinderung
  • Zusatzurlaub
    An der TU Graz erhalten Sie bei einer Fünftagewoche einen Zusatzurlaub von fünf Tagen im Jahr.
    Details finden Sie im Uni-KV §19.
  • Steuerliche Vergünstigungen
    Ab einen GdB von 25% kann auf Antrag ein pauschalierter Steuerfreibetrag gewährt werden.
    Nähere Infos auf der Website des Finanzministeriums und des ÖZIV
  • Entgeltschutz
    Der Lohn darf von Mitarbeitenden mit Behinderung nicht geringer sein als von anderen Mitarbeitenden in gleicher Verwendung.
    Gesetzliche Grundlage: BEinstG §7
  • Förderungsmaßnahmen
    Je nach individuellem Bedarf ist z. B. die Förderung von technischen Arbeitshilfen oder eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) möglich.
  • Vertretung durch die Behindertenvertrauensperson

Mögliche Förderungen am Arbeitsplatz

  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
    PAA ist ein Angebot, welches Menschen mit Behinderungen eine unabhängige und selbstbestimmte Teilnahme am Berufsleben ermöglicht. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Assistenznehmer*innen, z. B. Mobilitätsunterstützung, Kopiertätigkeiten usw.
    Weitere Informationen: Sozialministeriumservice; Website Initiative soziale Integration
  • Förderungen des Sozialministeriumservice
    z. B. Mobilitätsförderungen, Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung, Angebote für schwerhörige und gehörlose Menschen
    Nähere Informationen: Sozialministeriumservice

Weitere Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

Neben den arbeitsbezogenen Fördermöglichkeiten besteht die Möglichkeit weiterer Unterstützungen z. B.

Parkberechtigung

Für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit einer Parkberechtigung für einen Behindertenparkplatz wird am Campus ein kostenloser Parkplatz eingerichtet.

 

Kontakt:

Gebäude und Technik
Mario Hafner
Tel.: +43 316 873 6587
m.hafnernoSpam@tugraz.at

Ansprechpersonen

Servicestelle Barrierefrei Arbeiten

Thomas WALLNER
Tel.: +43 664 88 892 178
barrierefrei-arbeitennoSpam@tugraz.at 

Behindertenvertrauensperson

Andreas GÖSSLER
Tel.: +43 316 873 6144
bvpnoSpam@tugraz.at


Mehr Informationen

Servicestelle Barrierefrei Arbeiten

Elisabeth LENZ
Tel.: +43 316 873 4773
barrierefrei-arbeiten@tugraz.at

So kommen Sie zur Servicestelle Barrierefrei Arbeiten

Adresse: Mandellstraße 9, 1. Stock, 8010 Graz
Die Servicestelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar.

Mit Bim und Bus

Bim Linien: 1 und 7
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9

Bim Linie: 3/5
Haltestelle: Mandellstraße
Fußweg: ca. 2 min. Haltestelle Mandellstraße – Mandellstraße 9

Bus Linien: 30, 31 und 39
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9

Benötigen Sie einen Abholdienst? Wenn ja, teilen Sie mir Ankunftsort und Zeit mit. Alles Weitere werde ich organisieren.

Anreise mit PKW

In unmittelbarer Nähe unserer Servicestelle befinden sich öffentliche Parkzonen. Sollten Sie einen barrierefreien Parkplatz benötigen, melden Sie sich bei mir, dann kann eine Parkmöglichkeit im Innenhof bereitgestellt werden. Unseren Innenhof erreichen Sie über die Lessingstraße 31.

So kommen Sie zur Behindertenvertrauensperson

Adresse: Petersgasse 116 bis 118, Erdgeschoß, 8010 Graz
Mein Büro ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar.

Mit Bim und Bus

Bim Linie: 6
Haltestelle: Schulzentrum St. Peter
Fußweg: ca. 1 min. Schulzentrum St. Peter - Petersgasse 116 bis 118

Bus Linien: 64, 64E
Haltestelle: Schulzentrum St. Peter
Fußweg: ca. 1 min. Schulzentrum St. Peter - Petersgasse 116 bis 118

Sollten Sie einen Abholdienst benötigen, melden Sie sich bei mir.

Anreise mit PKW

Parkmöglichkeiten stehen Ihnen direkt vor dem Gebäude zur Verfügung.

FAQ - Frequently asked questions

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen mit Behinderung das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe auf Arbeit mit anderen.

In Österreich schafft das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt. Dieser betrifft u. a. die Einstellung, Festsetzung des Entgelts, freiwillige Sozialleistungen, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, den Zugang zur Berufsberatung und -ausbildung, der berufliche Aufstieg.

Die TU Graz bekennt sich im Satzungsteil Gleichstellungsplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, psychischen, physischen und/oder chronischen Erkrankungen und schafft Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe im gesamten Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb. Die TU Graz gestaltet ihre Stellenausschreibungen und persönlichen Vorstellungsgespräche nach diskriminierungsfreien Prinzipien und weist auf Gleichstellungsziele in allen Bewerbungssituationen und Ausschreibungen besonders hin.

Weitere Anlaufstellen und Unterstützung

Das Team von Barrierefrei Arbeiten berät Sie gerne über weitere universitätsexterne Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse.