Ihre Frage ist nicht dabei oder nicht detailliert genug beantwortet? Melden Sie sich bei uns!
Das Team des Studienservice der TU Graz ist für Sie per E-Mail erreichbar unter study @tugraz.at
Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um ein Studium an der TU Graz beginnen zu können. Diese Voraussetzungen sind abhängig vom Studium. Für ein Bachelorstudium müssen Sie andere Voraussetzungen mitbringen als für ein weiterführendes Masterstudium oder ein Doktoratsstudium. Alle Informationen zu den Voraussetzungen für eine Zulassung an der TU Graz finden Sie auf der Seite Voraussetzungen für die Zulassung.
Jedes Studium der TU Graz hat eine eigene Seite auf der Homepage, zu finden im Bereich Studienangebot. Dort finden sich umfassende Informationen zum jeweiligen Studium, darunter auch sämtliche Zulassungsvoraussetzungen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für jedes Masterstudium sind auf der jeweiligen Studienseite angeführt. Für einige englischsprachige Masterstudien an der TU Graz gilt ein Aufnahmeverfahren, für das sich Interessierte jeweils ein Jahr im Voraus zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember registrieren müssen.
An österreichischen Universitäten ist kein bestimmter GPA oder Notendurchschnitt erforderlich und somit nicht relevant für ein Studium an der TU Graz.
Im Bewerbungsprozess wird individuell abgeklärt, ob und wenn ja welche Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen bzw. Lehrveranstaltungen Sie nachholen oder absolvieren müssen.
Für Bachelorstudien können das Zusatz- und Ergänzungsprüfungen sein. Welche Zusatz- und Ergänzungsprüfungen es an der TU Graz für welche Studien gibt und weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Zusatz- und Ergänzungsprüfungen“.
Für Masterstudien müssen je nach Curriculum des vorangegangenen Studiums, in manchen Fällen individuell vorgeschriebene Lehrveranstaltungen (Auflagen) nachgeholt werden.
Der Vorstudienlehrgang bereitet internationale Studierende mit einer Studienzulassung auf Ergänzungsprüfungen vor. Dort werden fehlende Kenntnisse nachgeholt, um ausreichend auf das Studium in Österreich vorbereitet zu sein.
Ist das im Ausland erworbene Reifezeugnis einem österreichischen Reifezeugnis nicht gleichwertig, müssen vor Beginn des ordentlichen Studiums erforderliche Ergänzungsprüfungen absolviert werden.
Wenn Sie noch keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen, können Sie mit Deutschkenntnissen auf Niveau A2 als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender an der TU Graz zugelassen werden, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können. Nähere Informationen sowie Details zu den Kostenbeiträgen für den Vorstudienlehrgang finden Sie unter www.vorstudienlehrgang.at/de/graz/kurse.
Alle Informationen zum Thema Sprachnachweise finden Sie auf dieser Seite unter Punkt 6. „Sprache“.
Das Studienjahr beginnt mit dem Wintersemester, gefolgt vom Sommersemester. Wintersemesterbeginn ist im Regelfall der erste Wochentag im Oktober, das Sommersemester startet am ersten Wochentag im März. Die genaue Semestereinteilung findet sich auf der Seite Einteilung des Studienjahres.
Für die Frage, wann genau Sie am besten in Graz anreisen sollen, haben wir ein paar Entscheidungshilfen auf der Seite „Internationale Studierende“ zusammengestellt. Generell wird empfohlen, schon Mitte September nach Graz zu kommen.
Eine Zulassung ist immer innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist möglich. Details dazu finden Sie auf der Seite „Zulassungsfristen“.
ACHTUNG:
Für einige Studien gibt es ein Aufnahmeverfahren, welches der Zulassung vorgelagert ist. Das betrifft unter anderem die Bachelorstudien Architektur und Molekularbiologie sowie die englischsprachigen Masterstudien. Informationen zum Zeitplan und Ablauf der Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Seite „Überblick Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern“.
Genaue Informationen gibt es auf der Seite „Überblick Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern“. Treffen Sie zuerst Ihre Studienwahl. Informieren Sie sich, welche Unterlagen notwendig sind und ob es ein Aufnahmeverfahren gibt. Nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens reichen Sie Ihren Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes innerhalb der Fristen ein. Bitte warten Sie danach ab, bis Ihr Ansuchen bearbeitet wird und Sie Post von der TU Graz erhalten. Im Falle einer Zusage bekommen Sie einen Zulassungsbescheid, auf dem alle Informationen zu den nächsten Schritten, die für Sie gelten, stehen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren (am besten die Person, die auf Ihrem Zulassungsbescheid angeführt ist). Für Studien ohne Aufnahmeverfahren sind für internationale Studienwerberinnen und -werber folgende Schritte notwendig:
Einige Studienrichtungen unterliegen einem Aufnahmeverfahren. Das umfasst einige englischsprachigen Masterstudien, die Bachelorstudien Architektur, Molekularbiologie und Elektrotechnik-Toningenieur sowie das Lehramt Allgemeinbildung Sekundarstufe für die Unterrichtsfächer Darstellende Geometrie und Informatik.
Das Aufnahmeverfahren für die englischsprachigen Masterstudien wird im Voraus für das nächste Studienjahr abgehalten. Interessierte müssen sich zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember registrieren, nähere Details dazu erfahren Sie auf der Seite des jeweiligen Studiums (Englischsprachige Masterstudien). Im März erhalten Sie die Information via E-Mail, ob Sie einen Studienplatz erhalten haben und bekommen gegebenenfalls die Aufforderung, uns alle Dokumente im Original zuzusenden. Ein Studienstart wäre mit positivem Bescheid frühestens mit dem Wintersemester des Folgejahrs oder dem darauffolgenden Sommersemester möglich. Details zu den Aufnahmeverfahren der betroffenen Studien, gibt es auf der Seite „Überblick Aufnahmeverfahren“.
Ja, sowohl für das Winter-, als auch für das Sommersemester ist eine Zulassung in der jeweiligen Zulassungsfrist möglich.
Auf der Seite "Erforderliche Unterlagen für internationale Studienwerberinnen und -werber" finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen je nach Studienart (Bachelor/Master/Doktorat).
Das Curriculum eines Studiums legt alle Module, Lernziele, Lernprozesse und Lerninhalte fest, die in einem bestimmten Zeitintervall erreicht werden sollten. Es ist individuell, je nach fachlicher Thematik und Komplexität gestaltet. Zudem werden auch Rahmenbedingungen des Lernens und weitere organisatorische Aspekte in einem Curriculum fixiert. Internationale Studienwerberinnen und -werber brauchen dieses Dokument, um die Voraussetzungen für ein Master- oder Doktoratsstudium an der TU Graz nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie von jener Universität, an der Sie Ihr Bachelor- bzw. Masterstudium abgeschlossen haben.
Das „Transcript of records“ zeigt die innerhalb eines Studiums geleisteten Credits und Semesterstunden an. Es ist eine Leistungsübersicht des jeweiligen Studiums. Im englischsprachigen Raum wird es manchmal auch Academic Records genannt.
Internationale Studienwerberinnen und -werber brauchen dieses Dokument, um die Voraussetzungen für ein Master- oder Doktoratsstudium an der TU Graz nachzuweisen. Dieses Dokument erhalten Sie von jener Universität, an der Sie Ihr Bachelor- bzw. Masterstudium abgeschlossen haben.
Mit dem “Proof of completion of studies” ist die Abschlussurkunde bzw. das Abschlusszeugnis eines Studiums gemeint.
Nein, für eine Zulassung ist kein Empfehlungsschreiben notwendig.
Je nach Ausstellungsland Ihrer Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung an der TU Graz beglaubigte und/oder übersetzte Dokumente. In der Ländersuche finden Sie für jedes Ausstellungsland Informationen und Abläufe für die Beglaubigung und Übersetzung Ihrer Dokumente, hier auf der Seite „Überblick Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten“. Wer Dokumente übersetzen darf, ist je nach Ausstellungsland unterschiedlich und bitte in Eigeninitiative zu recherchieren.
Die Übersetzung muss von der Dolmetscherin bzw. vom Dolmetscher mit dem übersetzten Dokument untrennbar verbunden werden (z.B. via Stempelsetzung, Heftklammern o.ä.). Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um ein Originaldokument und die dazugehörige Übersetzung handelt.
Je nach Ausstellungsland Ihrer Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung an der TU Graz beglaubigte und/oder übersetzte Dokumente. In der Ländersuche finden Sie für jedes Ausstellungsland Informationen und Abläufe für die Beglaubigung und Übersetzung Ihrer Dokumente, hier auf der Seite „Überblick Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten“.
Verleihungsurkunde/n bzw. Zeugnisse müssen beglaubigt werden, aber auch das Transcript of Records. Wer bzw. welche Institution dazu berechtigt ist, Dokumente zu beglaubigen, ist je nach Ausstellungsland unterschiedlich und muss bitte in Eigeninitiative recherchiert werden. Zudem gibt es in der oben verlinkten Ländersuche Hilfestellungen je nach Land.
Ja, eine Beglaubigung ist in diesem Schritt keine Voraussetzung. Hier reichen die Dokumente als PDF ohne zusätzliche Beglaubigung. Erst wenn die Auswahlkommission entscheidet, Ihnen einen Studienplatz zu erteilen, müssen Sie die Originaldokumente inkl. Beglaubigung postalisch schicken oder persönlich abgeben.
Die erforderlichen Dokumente können Sie postalisch oder persönlich im Studienservice der TU Graz abgeben. Die Adresse lautet:
Technische Universität Graz
Studienservice
Rechbauerstraße 12, 1. Stock
8010 Graz
AUSTRIA
Sollten Ihre eingereichten Unterlagen nicht vollständig sein, werden Sie vom Studienservice verständigt und gebeten, fehlende Unterlagen nachzureichen. Daher gilt es darauf zu achten, die Unterlagen jedenfalls rechtzeitig und im besten Fall mit einem zeitlichen Puffer zum Fristende zu übermitteln. Denn sollten Sie zum Studium zugelassen werden, muss die Inskription, das heißt die persönliche Anmeldung zum Studium, auch innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Technische Universität Graz
Studienservice
Rechbauerstraße 12
8010 Graz
AUSTRIA
Nein, das müssen Sie mit dem jeweiligen Zustelldienst, mit dem Sie die Unterlagen senden, abklären. Es empfiehlt sich daher, die Unterlagen als eingeschriebene Sendung zu verschicken. Nur so bekommt der Zustelldienst eine Bestätigung, dass er die Sendung am Zielort abgegeben hat. Bitte beachten Sie, dass die TU Graz aus organisatorischen Gründen keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung Ihres Ansuchens geben kann. Sobald die Bearbeitung Ihres Ansuchens abschlossen ist, werden Sie von uns verständigt.
Um an der TU Graz zu einem englischsprachigen ordentlichen Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
Wie Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen können, finden Sie auf der Seite „Englischkenntnisse nachweisen“.
Der Englischnachweis wird im Zuge des Aufnahmeverfahren noch nicht verlangt. Er muss allerdings danach gemeinsam mit der Antragstellung auf Zulassung zum Studium übermittelt werden. Das bedeutet, dass Sie nach dem Aufnahmeverfahren und der darauf erfolgten Erteilung eines Studienplatzes noch Zeit haben, einen entsprechenden Englisch-Sprachnachweis abzulegen. Diesen müssen Sie gemeinsam mit den erforderlichen Originaldokumenten im Laufe des Zulassungsprozesses einreichen.
Nein, in diesem Fall wird die Unterrichtssprache als Englischnachweis akzeptiert. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Unterrichtssprache des absolvierten Studiums tatsächlich Englisch war.
Nein, wenn Ihre Muttersprache Englisch ist, ist kein Nachweis über Englischkenntnisse erforderlich.
Internationale Studienwerberinnen und -werber müssen einen Deutschnachweis erbringen, wenn sie als ordentliche Studierende zu einem deutschsprachigen Bachelor- oder Masterstudium an der TU Graz zugelassen werden wollen. Notwendig sind dafür Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens.
Wenn Sie noch keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen, müssen Sie mit Deutschkenntnissen auf Niveau A2 als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender an der TU Graz zugelassen werden, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse nachweisen“.
Wie Sie ihre Deutschkenntnisse nachweisen können und weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Deutschkenntnisse nachweisen“.
Einen Überblick über Stipendien, für die man sich bewerben kann, gibt es auf der Seite „Überblick Stipendien für Studierende“.
Nein, die TU Graz bietet keine Vollzeitstipendien.
Aktuell gültige Informationen dazu finden sich auf der Seite „Studienbeitrag und Studierendenbeitrag“.
Für den Vorstudienlehrgang ist eine Semestergebühr zu bezahlen. Nähere Informationen sowie Details zu den Kostenbeiträgen für den Vorstudienlehrgang finden Sie unter www.vorstudienlehrgang.at/de/graz/kurse.
Auf unserer Website finden Sie einen Schritt-für-Schritt Ablauf der Zulassung speziell für internationale Studienwerberinnen und -werber, hier auf der Seite „Überblick Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern“.
Allgemeine Informationen zum Ablauf der Zulassung zum erstmaligen Studium an der TU Graz, auch für heimische Studienwerberinnen und -werber, gibt es auf der Seite „Erstmalig zum Studium anmelden“.
Bei konkreten Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit per E-Mail unter study an uns wenden. @tugraz.at
Wenn Sie sich für ein Studium ohne Aufnahmeverfahren entschieden haben, können Sie direkt zum Punkt „Online-Voranmeldung“ weitergehen. Erst danach können Sie sich persönlich im Studienservice der TU Graz zum Studium anmelden. Hier finden Sie eine Anleitung zur Online-Voranmeldung.
Bei konkreten Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit per E-Mail unter study an uns wenden. @tugraz.at
Die Online-Voranmeldung ist ab kurz vor Beginn bis zum Ende der Zulassungsfrist möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die Registrierung nur während der spezifischen Fristen möglichen. Informationen zum Ablauf und den Starttermin der Online-Voranmeldungen finden Sie jeweils hier auf der Seite „Erstmalig zum Studium anmelden“.
Wenn Sie noch keinen Account in TUGRAZonline haben, erstellen Sie einen Basis-Account:
Bei konkreten Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit per E-Mail unter study an uns wenden. @tugraz.at
Bitte melden Sie sich bei uns per E-Mail unter study. @tugraz.at
Nach der Zulassung an der TU Graz unterstützt das International Office – Welcome Center internationale Studierende gerne bei ihren Vorbereitungen, bei der Ankunft in Graz sowie während des gesamten Studiums an der TU Graz.
Nähere Infos zu den Services finden Sie auf der Website des Welcome Center.