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TU Graz/ Studium/ Studieren an der TU Graz/ Studieninteressierte/ Anmeldung und Zulassung/

Deutschkenntnisse nachweisen

Um an der TU Graz zu einem deutschsprachigen ordentlichen Studium zugelassen zu werden, benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Wenn Sie noch keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen, können Sie  als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender mit Deutschkenntnissen auf Niveau A2 an der TU Graz zugelassen werden, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können.

Beratung

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz

Akzeptierte Nachweise

Sie benötigen einen der folgenden Nachweise, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

Nachweise

Als Nachweise gelten:

  1. Ein Sprachzertifikat, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre, aus dem sich ergibt, dass die Teilbereiche Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben jeweils auf dem Niveau Deutsch-C1 nach dem GemeinsamenEuropäischen Referenzrahmen (GER) positiv absolviert wurden. Geeignete Sprachzertifikate sind jedenfalls:
    • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
    • Goethe-Zertifikat
    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
    • Telc-Zertifikat Deutsch C1
    • TestDaF der Gesellschaft für akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung (mindestens TDN4 in allen vier Teilen)
  2. Zeugnis über die Absolvierung eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität oder Hochschule auf Sprachniveau Deutsch-C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
  3. Absolvierung der Reifeprüfung an einer deutschsprachigen Schule (Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  4. Bereits erfolgter Abschluss eines Studiums in deutscher Unterrichtssprache bzw. wenn sich aus dem entsprechenden Diploma Supplement ergibt, dass das Studium zumindest in deutscher Unterrichtssprache unterrichtet wurde

Vorstudienlehrgang

Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen

Neubaugasse 10, 1. Stock
8020 Graz
Tel.: +43 (316) 83 14 96
officenoSpam@vguh.at
Homepage

Zulassung ohne Deutschkenntnisse auf Niveau C1

Wenn Sie noch keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen, können Sie mit Deutschkenntnissen auf Niveau A2 als außerordentliche Studierende bzw. außerordentlicher Studierender an der TU Graz zugelassen werden, bis Sie das entsprechende Niveau C1 vorlegen können.

Akzeptierte Nachweise

  1. Ein Sprachzertifikat, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre, aus dem sich ergibt, dass die Teilbereiche Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben jeweils auf dem Niveau Deutsch-A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) positiv absolviert wurden. Geeignete Sprachzertifikate sind jedenfalls:
    • Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
    • Goethe-Zertifikat
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
    • Sprachzertifikat des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
    • Deutsch-Test für Österreich (DTÖ)
    • Telc-Zertifikat Deutsch A2
    • TestDaF der Gesellschaft für akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung
  2. Kursbestätigung eines Vorstudienlehrgangs an einer österreichischen Universität oder Hochschule über das Sprachniveau Deutsch-A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)

Kann der Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht erbracht werden, ist der Zulassungsantrag für Studien, welche ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden, zurückzuweisen.

Ablauf

  1. Die TU Graz schreibt Ihnen bei der Zulassung zum Studium im Zulassungsbescheid die „Ergänzungsprüfung Deutsch“ am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen vor.
  2. Mit ihrem von der TU Graz ausgestellten Zulassungsbescheid schreiben Sie sich persönlich in der allgemeinen Zulassungsfrist am Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen ein.
  3. Das Studienservice der TU Graz erhält Ihre Daten online vom Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen – Sie werden nach Ihrer Aufnahme per E-Mail über alle weiteren Schritte informiert und als außerordentliche Studentin bzw. außerordentlicher Student  innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist eingeschrieben.
  4. Absolvieren Sie die vorgeschriebene Ergänzungsprüfung Deutsch innerhalb der am Zulassungsbescheid der TU Graz angeführten Frist.
  5. Nach Ablegung der Ergänzungsprüfung Deutsch senden Sie das entsprechende Zeugnis und einen Scan Ihres Bescheides, den Sie über Ihre Zulassung erhalten haben, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist per E-Mail an:
    admission.bachelornoSpam@tugraz.at (Zulassung zum Bachelorstudium)
    admission.masternoSpam@tugraz.at (Zulassung zum deutschsprachigen Masterstudium).
    Danach erfolgt die Zulassung zum ordentlichen Studium (laut Zulassungsbescheid).