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Erforderliche Unterlagen für internationale Studienwerberinnen und -werber

Je nach Studium benötigen Sie als internationale Studienwerberin bzw. internationaler Studienwerber unterschiedliche Unterlagen für die Zulassung an der TU Graz.

Beratung

Studienservice
Rechbauerstraße 12/I
8010 Graz

Erforderliche Unterlagen

Für die Zulassung zum Bachelorstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Reifeprüfungszeugnis mit Notenaufstellung sowie Zeugnis der letzten Schulstufe (Aus den vorgelegten Unterlagen muss hervorgehen, wie viele Schuljahre absolviert wurden.)
    Sollte bereits ein Universitätsstudium abgeschlossen sein:
    Diplom- bez. Verleihungsurkunde eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Bachelor- oder Diplomstudium) inklusive Nachweis über die besuchten Lehrveranstaltungen (Transcript of Records oder Diploma Supplement mit Angabe von ECTS, Credit Points oder Semesterwochenstunden)
  3. Transcript of Records (wenn bereits ein Universitätsstudium begonnen wurde)
  4. Nachweis der Deutschkenntnisse
  5. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  6. Lebenslauf

Bei Ländern mit zusätzlicher Hochschulaufnahmeprüfung ist diese vorzulegen.

Zum Beispiel:

  • Aserbaidschan
  • China Gaokao, APS Zertifikat
  • Griechenland: Panhellenische Prüfung
  • Iran: Pre-University Course, Konkur
  • Kasachstan
  • Kirgisistan
  • Kolumbien: Examen de Estado para Ingreso a la Educacion Superior
  • Marokko: Concours
  • Mongolei
  • Spanien: PAU
  • Südkorea: College Scholastic Ability Test
  • Türkei:
    • ÖSYS (betrifft türkische Staatsangehörige)
    • YÖS (betrifft nicht-türkische Staatsangehörige)
  • Zypern: Panzypresische Prüfung

Für die Zulassung zum Masterstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Diplom des absolvierten Bachelor- bzw. Diplomstudiums
  3. Transcript of Records des absolvierten Studiums mit Angaben der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits
  4. Nachweis der Deutschkenntnisse (nur für deutschsprachige Masterstudien)
    Nachweis der Englischkenntnisse (nur für englischsprachige Masterstudien)
  5. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  6. Lebenslauf
     

Für die Zulassung zum Masterstudium Architektur wird für die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums ein Portfolio benötigt.

Für die Zulassung zum Doktoratsstudium

  1. Antrag auf Zulassung
  2. Diplom des absolvierten Bachelor- und Master- bzw. Diplomstudiums
  3. Transcript of Records bzw. Diploma Supplement der absolvierten Studien mit Angabe der Prüfungsgegenstände, Noten und Credits
  4. Schriftliche Bestätigung der Betreuerin bzw. des Betreuers Ihrer Dissertation an der TU Graz
    Die Betreuerin bzw. der Betreuer bestätigt, dass sie bzw. er Ihre Dissertation betreut.
  5. Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit persönlichen Daten)
  6. Lebenslauf

Dissertationsthema und Betreuerin bzw. Betreuer finden

Die Doctoral Schools umfassen unterschiedlichste Forschungsgebiete, in denen Sie Ihre Dissertation verfassen können. Auf der Website jeder Doctoral School finden Sie Fachgebiete und Kontakte zu möglichen Betreuerinnen bzw. Betreuern.

Wenn Sie eine Betreuerin bzw. einen Betreuer gefunden haben, erhalten sie von ihr bzw. ihm ein formloses Schreiben als Betreuungszusage für die Zulassung zum Studium.

Länderspezifische Informationen

High School Diploma aus den USA

Die allgemeine Universitätsreife wird allein mit einem High School Diploma (HSD) aus den USA nicht erfüllt.

Für eine Zulassung zum Hochschulstudium in Österreich sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich, etwa Prüfungen im Advanced Placement Program, der SAT, der ACT oder Studienzeiten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von zwei Jahren.

Das High School Diploma ist mit der Original Apostille beglaubigt vorzulegen.

Details dazu:

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen

General Certificate of Education (GCE „A-Levels“) aus dem Vereinigten Königreich

  • Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. Grades 9-4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
    • eine Sprache
    • Mathematik
    • einer der Unterrichtsgegenstände: Biologie, Physik oder Chemie
    • ein geisteswissenschaftliches Fach
  • Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände müssen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein.
  • Advanced Supplementary Level (AS) entspricht für die oben genannten Bedingungen dem GCSE-Niveau.
  • Das International Advanced Level (IAL) entspricht dem GCE Advanced Level für die oben genannten Voraussetzungen.
  • Ein rein englischsprachiger Sprachtest außerhalb von GCSE, IGCSE, GCE oder IAL darf nicht für die Bewertung der allgemeinen Universitätsreife verwendet werden.

Details: Bewertung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weitere Informationen betreffend Ablauf, Einreichfristen und weitere erforderliche Unterlagen: Zulassung von internationalen Studienwerber*innen