Studienwerberinnen und Studienwerber mit nicht österreichischem Reifezeugnis bzw. mit internationaler Vorbildung müssen bei der persönlichen Aufnahme einen Zulassungsbescheid des Rektors der TU Graz vorlegen, siehe Zulassung von internationalen Studienwerberinnen und -werbern.
Für Bachelorstudien können Sie sich über die allgemeine Zulassungsfrist hinaus anmelden, wenn Sie
Siehe § 61 Abs. 2 Universitätsgesetz sowie Verordnung des Rektorats über die Studienzulassung.