Die errechneten Mehrkosten betragen alleine an der TU Graz rund 94 Millionen Euro. Demgegenüber stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) derzeit eine Abgeltung in der Höhe von lediglich 22 Millionen Euro.
Verheerende gesamtgesellschaftliche Folgen
Die langfristigen Folgen sind im universitären Bereich verheerend und für die gesamte Gesellschaft und den Forschungs- und Bildungsstandort Österreich irreversibel. Die zu erwartende Finanzierungslücke in Höhe von 72 Millionen Euro hat eine massive Reduktion des Lehr- und Forschungsangebotes zur Folge. Das stellt unsere Fähigkeit, den gesetzlich festgelegten Bildungsauftrag zu erfüllen, zentral in Frage.
Das bedeutet:
- Verminderung der Zahl der Absolvent:innen im MINT-Bereich um 300 pro Jahr
- Verlängerung der durchschnittlichen Studiendauer um ein Semester
- Massiver Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Abbau von wissenschaftlichem Personal und Brain-Drain
Der Senat der TU Graz fordert daher den vollen Ausgleich der errechneten Mehrkosten in Höhe von 94 Millionen Euro, um unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können.
Zusätzlich unterstützt der Senat der TU Graz sowohl die Stellungnahme der Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten wie auch jene der HochschülerInnenschaft an der TU Graz (HTU) vollinhaltlich.