Mit dem Ausstellungsland Ihrer Dokumente bestehen derzeit keine Abkommen. Dokumente und Übersetzungen, die in Ihrem Land angefertigt wurden, bedürfen daher der vollen diplomatischen Beglaubigung, um in Österreich anerkannt zu werden.
Die Beglaubigung muss auf dem Originaldokument angebracht werden.
Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs im Ausstellungsland (dessen letzte Station das Außenministerium des jeweiligen Staates ist) von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.