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COMET Kompetenzzentren

TU Graz Beteiligungen an COMET Kompetenzzentren, Modulen und Projekten in Österreich

Die TU Graz ist Österreichs führende Universität im COMET-Programm!

Österreichweit ist die TU Graz an 11 Kompetenzzentren gesellschaftsrechtlich beteiligt und bei 14 COMET-Projekten und Modulen involviert. Dies entspricht ca. 70% der COMET-Aktivitäten.

2024 wird das Netzwerk um weitere Projekte und Module erweitert.

COMET Kompetenzzentren-Programm

Das Programm COMET der Bundesrepublik Österreich fördert den Aufbau von Kompetenzzentren, deren Herzstück ein von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam definiertes Forschungsprogramm auf hohem Niveau ist.

COMET wird vom Bund und den Bundesländern gefördert und von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betreut.

Das COMET Kompetenzzentren-Programm umfasst 3 Aktionslinien: COMET-Zentrum (K1 bzw. K2), COMET-Projekt (früher K-Projekt), COMET-Modul.

COMET-Zentren

K1-Zentren

K1-Zentren betreiben Forschung von akademischer und wirtschaftlicher Relevanz, die im Rahmen eines von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam definierten Programms umgesetzt wird.

K2-Zentren

K2-Zentren zeichnen sich durch ein besonders ambitioniertes Forschungsprogramm und damit besonders hohes Risiko in der Entwicklung und in der Umsetzung aus. Sie sind in besonders hohem Ausmaß international sichtbar und international vernetzt.

COMET-Projekte

COMET-Projekte sind ähnlich wie EU-Forschungsprojekte anzusehen, wobei das Konsortium aus mindestens 1 wissenschaftlichen Partner und mindestens 3 Unternehmenspartnern bestehen muss. Ziel der Programmlinie COMET-Projekte ist die Initiierung von hochqualitativer Forschung in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit mittelfristiger Perspektive und klar abgegrenzter Themenstellung mit künftigem Entwicklungspotenzial.

COMET-Module

Ziel der Programmlinie COMET-Modul ist die Etablierung zukunftweisender Forschungsthemen und der Aufbau neuer Stärkefelder, um den Forschungsstandort Österreich auch für zukünftige Herausforderungen zu wappnen. Antragsberechtigt sind ausschließlich bestehende COMET-Zentren (K1).