Die Apostille wird von den vom Vertragsstaat bestimmten innerstaatlichen Behörden ausgestellt. Eine Auflistung der zuständigen Behörden finden Sie auf den Seiten der Hague Conference on Private International Law (HCCG).
Die Apostille muss auf dem Dokument selbst oder auf einem mit ihm verbundenen Blatt angebracht sein. Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift jener Person bestätigt, die das vorliegende Dokument ausgestellt hat. Weiters bestätigt die Apostille die Funktion des Unterzeichners sowie gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels. Bitte beachten Sie, dass die TU Graz ausschließlich Dokumente akzeptieren kann, auf denen die Bildungsbehörde bzw. der Notar die Echtheit der Unterschrift der Person bestätigt, die das Dokument ausgestellt hat. Dokumente, auf denen die Bildungsbehörde bzw. der Notar lediglich bestätigt, dass die Kopie des Dokuments mit dem Original übereinstimmt, können von der TU Graz nicht akzeptiert werden.Studienservice
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