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TU Graz/ TU Graz/ Organisationsstruktur/

Behindertenvertrauensperson

Die Behindertenvertrauensperson vertritt die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TU Graz, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung aufweisen – im Einvernehmen mit dem Betriebsrat.

Die Behindertenvertrauensperson

  • informiert und berät betroffene Personen zum Beispiel über die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Fördermöglichkeiten, Möglichkeiten der Konfliktlösung am Arbeitsplatz.
  • weist auf besondere Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung hin und bringt Verbesserungsvorschläge ein, zum Beispiel für die Umsetzung der barrierefreien Um- bzw. Neubauten an der TU Graz.
  • überwacht die Einhaltung von Gesetzen.
     

Für Mitarbeitende

Mitarbeitende und zukünftige Mitarbeitende mit Behinderung, physischer und/oder chronischer Erkrankung erhalten Infos und Unterstützung bei der Servicesstelle Barrierefrei Arbeiten.

Für Studierende

Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist die Serviceeinrichtung Barrierefrei Studieren zuständig. Zu Barrierefrei Studieren

Haben Sie gewusst, dass rund 10 % der Europäerinnen und Europäer von einer Behinderung betroffen sind? Das sind durchwegs Menschen, die selbstbestimmt und selbstständig ihren eigenen Lebensunterhalt aufbringen. Ich sehe es als meine Aufgabe, die Interessen meiner Kolleginnen und Kollegen zu vertreten und sie in ihrer Eigenständigkeit zu unterstützen.

Kontakt

Andreas GÖSSLER
Behindertenvertrauensperson
Petersgasse 116 bis 118, Erdgeschoß
8010 Graz
Tel.: +43 316 873 6144
bvpnoSpam@tugraz.at


Daniela AGRINZ
Stellvertreterin der Behindertenvertrauensperson
Tel.: +43 316 873 35401
bvpnoSpam@tugraz.at

Grundlage

Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit der Behindertenvertrauensperson ist das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).    Betriebe, die 25 oder mehr Dienstnehmerinnen oder Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine begünstigtbehinderte Person einzustellen. Begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sind Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %.

Wahl

Die Behindertenvertrauenspersonen werden gemeinsam mit einem Betriebsrat alle 4 Jahre neu gewählt. Es können nur Personen wählen oder gewählt werden, die zum Personenkreis der begünstigten Behinderten zählen.

Informationen für Bedienstete der TU Graz

Im Intranet TU4U: Behindertenvertrauensperson