Servicestelle Barrierefrei Studieren
Mandellstraße 9, 1. Stock
8010 Graz
barrierefrei-studieren @tugraz.at
Bitte um vorherige Terminvereinbarung per Mail unter barrierefrei-studieren. @tugraz.at
Bist du dir unsicher ob du zu unserer Zielgruppe zählst? Dann kontaktiere uns! Wir können dir sicher weiterhelfen, oder die richtige Anlaufstelle für dich finden.
Hier findest du spezielle Angebote für jede Zielgruppe
Wir informieren und unterstützen euch bei allen Belangen, in denen Barrieren im Studium auftreten. Die Unterstützungsangebote der Servicestelle Barrierefrei Studieren sind hier aufgelistet.
Neben den allgemeinen Unterstützungsangeboten findest du hier spezielle Angebote je nach Behinderung oder Erkrankung und nach Themen gegliedert:
Unser Unterstützungsangebot für Studierende ist so individuell wie die Behinderung oder Erkrankung selbst. Um ein chancengleiches Studium für alle Studierenden zu ermöglichen, ist uns die individuelle Studienunterstützung ein großes Anliegen und beinhaltet folgende Leistungen:
In der Servicestelle Barrierefrei Studieren erhältst du:
Die Servicestelle Barrierefrei Studieren verfügt über eine Reihe von technischen Hilfsmitteln, die für Studienzwecke ausgeliehen werden können. Dazu zählen FM-Anlagen und TactiPads. Sollten weitere Hilfsmittel benötigt werden, melde dich bitte bei uns.
Die Servicestelle geht individuell auf deine Bedürfnisse ein und bietet entsprechende Formen der Unterstützung an:
Für weitere Unterstützungsangebote melde dich bei uns.
Die Servicestelle geht individuell auf deine Bedürfnisse ein und bietet entsprechende Formen der Unterstützung an, z. B.
Die Servicestelle unterstützt dich z. B. mit
Literaturservice
In Kooperation mit dem Zentrum Integriert Studieren der Karl-Franzens-Universität Graz besteht für Studierende der TU Graz die Möglichkeit, Texte als Digitalversion, oder als Brailleausdruck zu erhalten. Nachdem die Umsetzung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir dich uns diesbezüglich frühestmöglich zu kontaktieren.
Dafür gibt es die Servicestelle GESTU-Graz (Gehörlos und schwerhörig erfolgreich studieren). Die Servicestelle bietet den Studierenden eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten an:
Die Servicestelle bietet Unterstützung entsprechend deiner Bedürfnisse an, z. B.
Durch individuelle Absprachen mit Lehrenden, Studierenden und der Servicestelle können Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmodalitäten angepasst und notwendige Rahmenbedingungen geschafft werden. Mögliche Unterstützungsangebote sind:
Durch individuelle Absprachen mit Lehrenden, Studierenden und der Servicestelle können Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmodalitäten angepasst und notwendige Rahmenbedingungen geschafft werden. Mögliche Unterstützungsangebote sind:
Die Servicestelle bietet individuelle Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das können z. B. Anpassungen der Studien- und Prüfungsmodalitäten oder Zeitverlängerungen bei akutem Auftreten der Krankheit sein. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Zudem kann das kostenlose Angebot der psychosozialen Beratungsstelle der TU Graz in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu findest du im Intranet TU4U.
Die Servicestelle berät und unterstützt individuell je nach Erkrankung (Diabetes, Epilepsie, etc.) und Bedarf. Beispielsweise durch Absprachen mit Lehrenden hinsichtlich Prüfungsadaptierung oder Anpassung der Rahmenbedingungen in der Lehrveranstaltung.
Auch bei vorübergehender Funktionsbeeinträchtigung im Studium aufgrund von akuter Erkrankung oder einem Unfall wirst du individuell von der Servicestelle unterstützt. Abhängig von der Funktionsbeeinträchtigung werden gemeinsam mit den Studierenden und Lehrenden passende Adaptierungen der Lehrveranstaltungen oder Prüfungen getroffen.
Um unsere Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Um das Studium erfolgreich absolvieren zu können ist es für Studierende mit Behinderung oder Erkrankung oftmals notwendig, dass Rahmenbedingungen der Lehrveranstaltungen adaptiert werden. Um das Angebot der Lehrveranstaltungsadaptierung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
Eine Vielzahl der Studierenden mit Behinderung oder Erkrankung sind berechtigt eine abweichende Prüfungsmethode in Anspruch zu nehmen. Nachstehend findest du alle Informationen dazu, wie die Beantragung sowie die Umsetzung funktionieren und welcher Nachweis benötigt wird.
Beantragung und Umsetzung:
Um die Prüfung entsprechend der Behinderung oder Erkrankung zu adaptieren wird im ersten Schritt gemeinsam mit der Servicestelle Barrierefrei Studieren die Form der abweichenden Prüfungsmethode festgelegt.
Anschließend gibt es zwei Möglichkeiten um die Prüfungsadaptierung in Anspruch zu nehmen:
Möglichkeit 1: direkte Kommunikation mit Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung
Möglichkeit 2: Kommunikation mit Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung erfolgt über die Servicestelle Barrierefrei Studieren
Ordentliche Studierende sind auf Antrag für höchstens 2 Semester je Anlassfall zu beurlauben, wenn beispielsweise eine länger andauernde Erkrankung/ plötzliche Behinderung vorliegt.
Der Antrag auf Beurlaubung inklusive Nachweises (bspw. fachärztliche Bestätigung) kann direkt im Studienservice abgegeben oder gescannt per E-Mail zugesendet werden.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Beurlaubung findest du im Intranet TU4U.
Damit du das Studium auch mit geringen finanziellen Mitteln meistern kannst oder wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, haben wir hier finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst. Je nachdem in welcher Situation du dich befindest, kannst du
Ordentliche Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% kann der Studienbeitrag, unbefristet bzw. für die jeweilige Gültigkeitsdauer laut Behindertenpass, erlassen werden.
Du benötigst:
Ordentliche Studierende, welche aufgrund einer Erkrankung (z.B. chronische Erkrankung, psychische Beeinträchtigung) mindestens zwei Monate im Semester beeinträchtigt wurden, können sich für das betreffende Semester vom Studienbeitrag befreien lassen.
Du benötigst:
Sozialtopf
Die Hochschüler*innenschaft der TU-Graz unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Studierende mit finanziellen Problemen.
ÖGS-Dolmetschkosten
Solltest du eine*n Dolmetscher*in benötigen, werden die Kosten von GESTU-Graz übernommen.
Ausbildungsbeihilfe
Die Ausbildungsbeihilfe richtet sich an Personen nach der Schulpflicht, welche einen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer weiteren Schul- oder Berufsausbildung haben.
Weitere Infos zur Ausbildungshilfe
Finanzielle Unterstützung für Familien
Familienbeihilfe für Studierende: Studierende erhalten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres eine Familienbeihilfe. Für Studierende mit einem GdB von mindestens 50 % verlängert sich die Familienbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Weitere Infos
Erhöhte Familienbeihilfe: Die erhöhte Familienbeihilfe ist ein erhöhungsbetrag welcher Menschen mit Behinderung zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe gewährt wird.
Weitere Infos
Familienhärteausgleich: Der Familienhärteausgleich richtet sich an Menschen welche in einer unverschuldeten finanziellen Notsituation geraten sind, die durch ein besonderes Ereignis ausgelöst wurde (Krankheit, Unfall, Tod…)
Weitere Infos
Allgemeine Informationen zum Themenbereich Unterstützung für Familien.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz/Studium (PAA) - ISI - Initiative Soziale Integration
PAA ist ein Angebot, welches Menschen mit Behinderung eine unabhängige und selbstbestimmte Teilnahme am Berufsleben oder Studium ermöglicht.
Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Assistenznehmer*innen, z. B. Mitschreibhilfen für Lehrveranstaltungen, Mobilitätsunterstützung, Unterstützung bei der Organisation des Studiums und bei der Beschaffung von Literatur, Haushaltshilfen.
Stipendium
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Stipendien und zwar:
Für Studierende mit Behinderungen und/oder Erkrankungen
Informationen zum Thema Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen
Sozialministeriumservice – Landesstelle Steiermark
Beim Sozialministeriumservice können Einzelpersonen diverse finanzielle Unterstützungen beantragen, z. B.
Weitere allgemeine Informationen
Studienunterstützung
Weiteres kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung beantragt werden.
Sozialfond der Stadt Graz
Unter gewissen Voraussetzungen unterstützt die Stadt Graz Grazer*innen in Notsituationen.
Weitere Informationen zum Sozialfond
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung aufgrund eines pflegebedingten Mehraufwandes. Damit soll ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Karin STEINER-KROTTMAYER
BA MA
Tel.: +43 664 8216254
barrierefrei-studieren @tugraz.at
Carmen SCHROTTER-STADLAUER
Mag.phil. MSc
Tel.: +43 664 60 873 6561
barrierefrei-studieren @tugraz.at
Madlen BERGER
BA
Tel.: +43 664 60 873 4772
barrierefrei-studieren @tugraz.at
Melanie GRAF-MANDL
BA MA
Tel.: +43 664 60 873 6599
barrierefrei-studieren @tugraz.at
Bitte um vorherige Terminvereinbarung per Mail unter barrierefrei-studieren. @tugraz.at
Adresse: Mandellstraße 9, 1. Stock, 8010 Graz
Unsere Servicestelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreichbar.
Bim Linien: 1 und 7
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9
Bim Linie: 3/5
Haltestelle: Mandellstraße
Fußweg: ca. 2 min. Haltestelle Mandellstraße – Mandellstraße 9
Bus Linien: 30, 31 und 39
Haltestelle: Kaiser-Josef-Platz/Oper
Fußweg: ca. 3 min. Kaiser-Josef-Platz/Oper – Mandellstraße 9
Benötigst du einen Abholdienst? Wenn ja, teile uns Ankunftsort und Zeit mit. Alles Weitere werden wir organisieren.
In unmittelbarer Nähe unserer Servicestelle befinden sich öffentliche Parkzonen. Solltest du einen barrierefreien Parkplatz benötigen, melde dich bei uns, dann können wir Parkmöglichkeiten im Innenhof bereitstellen.
Ja. Alle Angebote rund um das Thema Behinderung und Supportleistungen sind für dich als Studierende*r der TU Graz kostenfrei.
Yes. Prospective students can also take advantage of a free consultation to receive advice.
Nein. Auf keinen Fall. Die Information, wer die Serviceangebote in Anspruch nimmt, wird nicht an Dritte weitergegeben.
Nein. Wir finden gemeinsam mit den Vortragenden eine Lösung, die alternative Überprüfungen vorsieht. Das kann z. B. sein, dass du im Büro der*des Vortragenden vorrechnest oder Einzelarbeiten abgibst.
Bitte melde dich mindestens 2 Wochen vor deinem Prüfungstermin bei uns. Sonst können wir dir eine Abwicklung (z. B. Zeitverlängerung und schreiben der Prüfung bei uns im Büro) nicht ermöglichen.
Ja. Natürlich unterstützen wir dich bei Lehrenden, die an der TU Graz unterrichten und bei Lehrveranstaltungen, die an der TU Graz stattfinden.
UN-Behindertenrechtskonvention: Gemäß Artikel 24 „Bildung“ haben alle Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung. Dies bedeutet für Studierende mit Behinderung, dass die Anforderungen der Curricula durch abweichende Prüfungsmethoden modifiziert werden müssen. Dabei muss natürlich das Ausbildungsziel des gewählten Studiums erreichbar sein. Dies ist auch im UG § 58 Absätze 10 und 11 geregelt.
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022-2030: Im NAP 2022-2030 ist die nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung verankert. Diese adressiert den inklusiven Zugang an Hochschulen für alle Personen. Um Studierenden mit Behinderung ein inklusives Studium zu ermöglichen, wurden im Kapitel 4.4. Universitäten, Hochschulen, Wissenschaft und Forschung notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen definiert.
Im Universitätsgesetz 2002, Abschnitt 3, §59 (Abs. 1) lit. 12: „Rechte und Pflichten der Studierenden“ ist die Inanspruchnahme von abweichenden Prüfungsmethoden für Studierende mit Behinderung festgelegt: „Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.“
Satzungsteil Studienrechtliche Organisation (Organe) der TU Graz: Bestimmungen zu den Prüfungsmodifikationen
Satzungsteil Gleichstellungsplan der TU Graz: Im § 19 Studium und §20 Servicestelle „Barrierefrei Studieren“ des Gleichstellungsplan der TU Graz sind die Unterstützungsleistungen der Servicestelle Barrierefrei Studieren sowie die abweichende Prüfungsmethode als Nachteilsausgleich sowie der Umsetzung der Forderungen des UG festgelegt.
Servicestelle GESTU-Graz
GESTU-Graz ist eine Servicestelle für gehörlose und schwerhörige Studierende in Graz.
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Dieser unterstützt Studierende und Mitarbeitende der TU Graz im Falle von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Belästigung und Mobbing.
Behindertenvertrauensperson
Die Behindertenvertrauensperson unterstützt Mitarbeiter*innen mit Behinderung und/oder chronischen/psychischen Erkrankungen bei allen Fragen rund um Behinderung und Arbeit.
HTU - Referat für Sozialpolitik
Das Sozialreferat ist eine kostenlose Anlaufstelle für Studierende bei sozialen Problemen.
Ombudsstelle der TU Graz
Studierende können sich an die Ombudsstelle wenden, sollte es Konflikte in Lehrveranstaltungen, bei Prüfungen oder im Rahmen der Zulassung geben und wenn sie Verbesserungsvorschläge zu Studienbedingungen haben.
Peer to Peer Beratung
Die Peer to Peer Beratung ist ein Angebot von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen/psychischen Erkrankungen für studierende mit Behinderung und/oder chronischen/psychischen Erkrankungen.
Psychosoziale Beratungsstelle für Studierende der TU Graz
Die psychosoziale Beratungsstelle unterstützt Studierende der TU Graz bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten sowohl zu arbeitsspezifischen Problematiken als auch in persönlichen Konfliktsituationen.
Studienservice
Das Studienservice unterstützt bei allen Fragen rund ums Studium, wie z. B. Ersteintritt bis Abschluss, Studienbeitragsregelung, Abmeldung, Beurlaubung uvm.
Akuter Notfall
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