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TU Graz/

Barrierefreiheitserklärung jobs.tugraz.at

Stand: [03.10.2024]

Die Technische Universität Graz (TU Graz) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://jobs.tugraz.at

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Die Technische Universität Graz ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit seiner Websites zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil von technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir haben den Inhalt unserer Webseite so strukturiert, dass klare Überschriften und gut gegliederte Absätze und Tabellen verwendet werden.
  • Alle interaktiven Elemente unserer Webseite sind so gestaltet, dass sie vollständig über die Tastatur bedient werden können.
  • Bei erstmaliger Betätigung der Tabulatortaste bieten wir Ihnen einen Modus für eine „Bessere Darstellung mit Screenreader“ an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Alt-Texte: Einige Bilder verfügen noch nicht über beschreibende Alt-Texte, was dazu führt, dass Screenreader-Nutzer:innen den Inhalt der Bilder nicht erfassen können.
  • Fehlende oder unvollständige Beschriftungen bei Formularen: Einige Formularfelder und Dropdown-Menüs sind nicht korrekt mit Labels versehen. Dadurch können Screenreader die Felder nicht eindeutig identifizieren und es kommt zu Problemen bei der Eingabe.
  • Tabellen: Einige Tabellen, die zur Darstellung von strukturierten Informationen verwendet werden, sind für Screenreader schwer zugänglich. Dies liegt daran, dass sie nur teilweise korrekt als semantische Tabellen ausgezeichnet sind, dies aber wegen der Datenmenge den Lesefluss von Screenreader-Software stark einschränkt.
  • Icons: Einige wenige interaktive Elemente wie Buttons oder Schaltflächen sind nicht vollständig gelabelt, was dazu führt, dass Screenreader-Software den semantischen Inhalt des Elements nicht identifizieren kann.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [03.10.2024] erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Technischen Universität Graz durchgeführten Selbstbewertung erstellt.  

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Senden Sie sämtliche Anregungen an support.epasnoSpam@tugraz.at. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren