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Stipendien und Beihilfen für nationale und internationale Studierende

Eine Reihe von Stipendien und Förderungen - zum Beispiel von Staat oder Arbeiterkammer - sollen Studierenden in Österreich helfen, ihre Studien zu finanzieren. Auch die TU Graz fördert Nachwuchstalente aus dem In- und Ausland. (Bildquelle: Lunghammer – TU Graz)

Du lebst und studierst in Graz, der zweitgrößten Stadt Österreichs, oder hast vor, hier ein Studium zu beginnen? Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es für Studierende gibt, erfährst du hier.

Beitrag erstellt am: 25.01.2023 Zuletzt aktualisiert: 04.07.2024

Mein Name ist Ekrem Toroman und ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen im Masterstudium. Ich war während meiner gesamten Studienzeit an der TU Graz nebenbei berufstätig und habe zusätzlich Studierende bei ihren Problemen unterstützt – im Rahmen meiner Tätigkeit in der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU Graz (HTU Graz). Dabei habe ich mich auf die verschiedenen Arten der Studiums-Finanzierung spezialisiert.
In diesem Blogpost erkläre ich dir, wie und wo du während deines Studiums Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben könntest.

In meinen vorherigen zwei Blogposts habe ich über Studienmotivation und Arbeiten neben dem Studium geschrieben. Das Ziel dieser Blogposts ist es, dir das Studierendenleben so gut wie möglich zu erleichtern.

Stipendien werden sowohl vom Staat als auch von privaten Organisationen angeboten. Es ist nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten. Wichtig ist zu wissen, was die Voraussetzungen für den Erhalt eines Stipendiums sind. Dabei sind meistens folgende drei Aspekte zu beachten:

  • Nationalität
  • Studienerfolg
  • Alter

Abhängig von der Nationalität werde ich in diesem Blogbeitrag zwei Gruppen unterscheiden:

Gruppe A:

  • Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
  • „Gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose“ (laut § 4 StudFG.)

Eine genaue Darstellung, wer unter welchen Voraussetzungen gleichgestellt werden kann, ist hier auf Grund der Komplexität des Themas und der raschen Änderung der Rahmenbedingungen (Judikatur des Europäischen Gerichtshofes) nicht möglich. Kurz zusammengefasst gilt, dass EWR-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie Staatenlose unter gewissen Voraussetzungen gleichgestellt sein können, wenn

  • sie selber oder ein Elternteil „Wanderarbeitnehmerin“ oder „Wanderarbeitnehmer“ sind
  • sie in Österreich das Daueraufenthaltsrecht erworben haben
  • bei EWR-Bürger*innen „eine tatsächliche Verbindung zur österreichischen Gesellschaft hergestellt“ wurde
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern sind oder
  • sie „Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ sind

Für detaillierte Informationen zur Anspruchsberechtigung für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung vom Staat Österreich ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde unbedingt notwendig.

Gruppe B:

  • Studierende, die österreichischen Studierenden nicht gleichgestellt sind, das heißt alle übrigen EU/EWR/Schweizer Staatsbürger*innen, sowie Drittstaatsangehörige, die nicht unter die Gruppe A fallen
     

Der Blogpost ist so strukturiert, dass du nur das zu lesen brauchst, was für dich relevant ist. Neben jedem Titel steht – je nach Herkunft bzw. Aufenthaltstitel – die Gruppe, welche darauf Anspruch hat. In weiterer Folge werden andere Voraussetzungen sowie der ungefähre Geldbetrag angeführt. Zu jedem Stipendium wird ein weiterführender Link eingefügt.

Finanzielle Unterstützungen vom Staat Österreich

Der Staat Österreich stellt Studienbeihilfen und Stipendien zur Verfügung, darunter Stipendien für junge Menschen, die mindestens vier Jahre lang ihr eigenes Einkommen bestritten haben. (Bildquelle: Peter Korrak – Parlamentsdirektion)

Staatliche Studienbeihilfe (Gruppe A)

Wenn du oder deine Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten deines Studiums aus eigenen Mitteln zu tragen, kannst du die staatliche Studienbeihilfe beantragen. Die Höhe der Studienbeihilfe hängt einerseits von deinem Alter ab, andererseits von weiteren Umständen wie Wohnort der Eltern, Selbsterhalt, Kinderbetreuungspflichten, Familienstatus (verwaist oder verheiratet). Die maximale Studienbeihilfe beträgt 923 Euro pro Monat.

Weitere Informationen findest du auf oesterreich.gv.at.

Familienbeihilfe für Studierende (Gruppe A und Gruppe B)

Auch Studierende aus Gruppe B sind berechtigt, einen Antrag zu stellen, wenn sie nachweisen können, dass sich ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet. Wenn du in der Gruppe B bist, kannst du dich vor der Antragstellung via E-Mail bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – für die TU Graz ist das die HTU Graz – melden und eine Beratung bekommen.
Ab dem Alter von 18 Jahren wird die Auszahlung der Familienbeihilfe generell nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Eine dieser Voraussetzungen ist die Absolvierung eines Studiums. Die Familienbeihilfe wird für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt und maximal bis zum 24. Geburtstag, unter bestimmten Umständen bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt. Die Familienbeihilfe kann rückwirkend für fünf Jahre (längstens rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Anmeldung in Österreich) bezogen werden.
Der Mindestbetrag beträgt 165,10 Euro pro Monat. Dieser kann sich unter bestimmten Umständen erhöhen.

Weitere Informationen findest du unter auf der Webseite „Familienbeihilfe“ der Österreichischen Verwaltung.

Selbsterhalterstipendium (Gruppe A)

Vor dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums musst du nachweisen, dass du über einen Zeitraum von mindestens 48 Monaten, also von 4 Jahren, ein eigenes Einkommen gehabt hast. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Sie kann sich aber um jedes Jahr, das du länger als vier Jahre gearbeitet hast, erhöhen – allerdings maximal um 5 Jahre, das heißt nur bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Derzeit liegt der Höchstsatz des Stipendiums bei 801 Euro pro Monat. Ab Vollendung des 24. und 27. Lebensjahres, bekommst du jeweils einen Erhöhungszuschlag von 20 Euro pro Monat.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite studieren.at.

Studienabschlussstipendium (Gruppe A)

Dieses Stipendium ist für Studierende vorgesehen, die ihr Studienziel fast erreicht haben. Voraussetzung ist, dass du deine Berufstätigkeit für die Dauer des Stipendiums aufgibst und nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen. Falls eine Abschlussarbeit zu schreiben ist, muss diese schon begonnen sein. Studierende eines Doktoratsstudiums können dieses Stipendium nicht erhalten.
Die Höhe beträgt zwischen 700 und 1200 Euro im Monat.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite stipendium.at.

Finanzielle Unterstützung über die TU Graz und ihre Kooperationspartner

Die TU Graz und ihre Kooperationspartnerinnen und -partner unterstützen Studierende mit verschiedenen Stipendien. Wenn du hervorragende Leistungen im Studium erbringst, besondere wissenschaftliche Arbeiten verfasst oder studienbezogene Auslandsaufenthalte absolvierst, kannst du dich für eines der folgenden Stipendien bewerben.

Die TU Graz und ihre Kooperationspartnerinnen und -partner unterstützen Studierende mit verschiedenen Stipendien. (Bildquelle: Kaiser – TU Graz)

TU Graz 100 (Gruppe A und Gruppe B)

Mit diesem Förderprogramm möchte die TU Graz junge Talente unterstützen. Damit sollen jährlich bis zu 100 Talente aus dem In- und Ausland über Bachelor- und Masterstipendien gefördert werden.
Für Bachelorstudierende gibt es bis zu 4000 Euro und für Masterstudierende bis zu 8000 Euro.

Weitere Informationen findest du auf der TU Graz Webseite „Stipendien: TU Graz 100“.

Leistungsstipendium (Gruppe A und Gruppe B)

Wenn du überdurchschnittliche Studienleistungen erbringst, kannst du dich um ein Leistungsstipendium bewerben.
Jede Fakultät schreibt einmal pro Jahr Leistungsstipendien zwischen 750 und 1500 Euro aus.

Förderstipendium (Gruppe A und Gruppe B)

Du kannst dich an der TU Graz für ein Förderstipendium für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten bewerben. Dieses kann für Masterarbeiten und Dissertationen vergeben werden.
Jede Fakultät der TU Graz schreibt zweimal pro Jahr Förderungsstipendien zwischen 750 und 3600 Euro aus.

Nähere Informationen zu Leistungs- und Förderstipendien finden Studierende der TU Graz im Intranet TU4U.

Best of South-East Stipendium (Gruppe A und Gruppe B)

Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger folgender Länder: Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien
Wenn du aus einem dieser Länder stammst, kannst du ein Jahr lang 1000 Euro monatlich erhalten und im Sommer ein 2-monatiges Praktikum absolvieren. Das Stipendium wird einmal pro Jahr von der Steiermärkischen Sparkasse ausgeschrieben. Bewerbungsfrist ist immer bis 5. Dezember für das nächste Jahr.

Weitere Informationen findest du auf der TU Graz Webseite „Best of South-East.

Finanzielle Unterstützung durch die Hochschülerschaft

Die Hochschüler*innenschaft an der TU Graz (HTU Graz) ist deine gesetzliche Interessenvertretung. Sie vertritt alle Studierenden der TU Graz gegenüber der Universität und anderen Einrichtungen. Nebenbei bietet sie zahlreiche Services und veranstaltet diverse Freizeitaktivitäten. Wenn du in finanziellen Schwierigkeiten bist, kannst du von der HTU Graz auch eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Auch die HTU Graz bietet im Referat für Soziales Beratung zu finanziellen Beihilfen an. (Bildquelle: Lunghammer – TU Graz)

Sozialtopf der HTU Graz (Gruppe A und Gruppe B)

Alle Studierende, die finanzielle Probleme haben, können unter bestimmten Voraussetzungen um finanzielle Unterstützung aus dem Sozialtopf der HTU Graz ansuchen. Diese Unterstützung kann einmal pro Semester beantragt werden.
Der Betrag variiert und ist von vielen Faktoren abhängig. Erfahrungsgemäß beträgt die Unterstützung um die 300 Euro.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der HTU Graz unter „Sozialtopf“.

Fördertopf für doppelte Studienbeiträge (Gruppe A und Gruppe B)

Dieser Fördertopf ist für internationale Studierende gedacht, die den doppelten Studienbeitrag zahlen müssen und keine Möglichkeit haben, diese von der Universität rückerstattet zu bekommen. Ansuchen kannst du immer am Anfang des Semesters, um die Hälfte des eingezahlten Studienbeitrags vom vergangenen Semester zu bekommen. Das sind derzeit 363 Euro.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der HTU Graz unter „Fördertopf“.

Mensabeihilfe (Gruppe A und Gruppe B)

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen eine Mensabeihilfe bekommen. Diese wird vom Land Steiermark finanziert. Diese gilt nur für Studierende, die in Graz studieren, aber außerhalb von Graz leben.
Die Höhe der Mensabeihilfe beträgt momentan 320 Euro pro Semester.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der HTU Graz unter „Mensabeihilfe“.

Sozialfonds der ÖH Wien (Gruppe A und Gruppe B)

Der Sozialfonds der ÖH Wien bietet für alle Studierenden, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung zu bekommen.
Der Betrag, den du hier bekommst, variiert von Fall zu Fall und ist von vielen Faktoren abhängig. Erfahrungsgemäß beträgt die Unterstützung um die 700 Euro.
Studierst du an der TU Graz, kannst du den Antrag im HTU Graz-Büro in der Rechbauerstrasse 12 abgeben.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der ÖH Wien unter „Sozialfonds“.

Mensastempel (Gruppe A und Gruppe B)

Mit dem Mensastempel sparst du dir 80 Cent, wenn du in einer der TU Graz Mensen isst. Diesen bekommst du im HTU Graz-Büro in der Rechbauerstrasse 12.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der HTU Graz unter „Mensastempel“.

Österreichische Arbeiterkammer (AK)

Die österreichische Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Sobald du einer Arbeit nachgehst, egal ob geringfügig oder Vollzeit, bist du automatisch Mitglied der AK.

Studienbeihilfe der AK (Gruppe A)

Die Arbeiterkammer (AK) unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen durch eine Studienbeihilfe. Voraussetzung dabei ist das Beziehen der staatlichen Studienbeihilfe.
Der Betrag, den du hier bekommen kannst, beträgt 300 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Arbeiterkammer unter „Studienbeihilfe“.

Finanzielle Unterstützung von anderen Stellen (Gruppe A und Gruppe B)

Es gibt auch eine Datenbank für Stipendien, die von verschiedenen Stellen vergeben werden. Hier kannst du dein Glück versuchen!

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Österreichischen Agentur für Bildung OeAD.
 

Wie du siehst, ist es möglich über sehr viele Wege während des Studiums an finanzielle Unterstützungen zu kommen. Egal aus welchem Land du kommst, nutze diese Möglichkeiten, um dir das Studierendenleben zu erleichtern.

Ekrem Toroman stammt aus Bosnien und Herzegowina und studiert Bauingenieurwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Graz in Graz, Österreich. Die TU Graz ist für ihn ein Ort, an dem man respektiert und gefördert wird – mit dem Ziel, das Beste aus einem selbst herauszuholen. Als „International Student Ambassador“ berät er internationale Studierende, vor allem aus seinem Heimatland.
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