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Gesundheit − für Mitarbeitende

Gesund leben und arbeiten in Graz! Die Gesundheitsversorgung in Österreich gilt europaweit als vorbildlich. Mit einer Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung.
Hier erhalten Sie einen Überblick über das österreichische Gesundheitssystem, über Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken und Krankenhäuser in Graz.

Wissenswertes

  • Die generelle Notrufnummer für die Rettung in Österreich ist: 144.  
  • Der Ärztenotdienst (Rufnummer 141) ist zuständig, wenn andere Ärztinnen und Ärzte keinen Dienst haben:
    wochentags von 19 bis 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.  
  • Übersicht über alle Notruf- und Notfallnummern in Graz
  • Versicherungsträger werden als "Kassen" bezeichnet
  • keine freie Wahl der Krankenkasse – diese ist abhängig von der Art der Beschäftigung und der Arbeitgeberin  bzw. dem Arbeitgeber. Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt automatisch durch Arbeitgeberin  bzw. Arbeitgeber.
  • Mitversicherung von Angehörigen ist möglich (bei Kindern kostenlos).
  • Private Krankenversicherung (Zusatzversicherung) ist möglich – für bessere Vorsorge-, Versorge- und Versicherungsleistungen.
  • Viele Medikamente sind rezeptpflichtig (Rezeptgebühr).
  • Selbstbehalt bei Wahlärztinnen bzw. -ärzten (das sind Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung)
  • für Fachärztinnen und -ärzte ist ein Überweisungsschein erforderlich (stellen praktische Ärztinnen bzw. Ärzte aus)
  • kostenlose Gesundenuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung) ist einmal jährlich möglich

Angebote der TU Graz

Mitarbeitende der TU Graz sind ab dem ersten Tag des Dienstverhältnisses bei der BVAEB krankenversichert. Ausnahme: Mitarbeitende, deren Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Des weiteren bietet die TU Graz ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

  • Ernährungsberatung
  • Chairmassagen
  • Sehtests
  • Kurse zur Rauchentwöhnung
  • verschiedene Kurse rund um Fitness und Gesundheit
  • ermäßigte Jahreskarten für ein Fitnessstudio
  • kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
  • Gesundheitstage
  • Sonderkonditionen für Zusatzversicherungen
  • Impfaktionen: wie kostenlose Schutzimpfungen zu FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, wird durch Zecken übertragen) sowie Influenza
  • Überprüfung der Arbeitsbedingungen für Schwangere durch den Betriebsarzt

Zu beachten

  • Nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre E-Card (Versicherungskarte) mit – falls Sie über eine verfügen. Andernfalls müssen Sie eine Kaution zahlen, die Sie bei Vorlage Ihrer Versicherungskarte zurückbekommen.
  • Wenn Sie krank sind, informieren Sie bitte sofort (zu Dienstbeginn oder davor) Ihre Vorgesetzten und falls diese nicht erreichbar sein sollten, das Sekretariat.  
  • Eine geringfügige Anstellung an der TU Graz beinhaltet keine Anmeldung bei der Krankenversicherung.  
  • In öffentlichen Räumen und in vielen Restaurants und Lokalen ist das Rauchen untersagt. Der Konsum von Drogen wie Marihuana, Designerdrogen usw. ist in Österreich verboten.

Beratung