Die Bewerbungsfrist für Be The Face – Sei das Gesicht der TU Graz 2024/2025 ist abgelaufen. Vielen lieben Dank für die zahlreichen Einsendungen!
Die sieben Gewinner*innen wurden ausgewählt und alle Bewerber*innen erhielten eine entsprechende Info per E-Mail, ob sie dabei sind oder nicht.
Die diesjährigen Gewinner*innen zeigen wir Euch hier ab Jänner 2025 mit ihren ersten Fotos.
Es wird auch künftig wieder die Möglichkeit geben, sich als Gesicht der TU Graz zu bewerben und bei unseren spannenden Foto- und Filmshootings dabei zu sein. Infos dazu wie immer auf dieser Website.
… unsere Faces die TU Graz ein Jahr lang on- und offline repräsentieren?
… unsere Faces dafür an professionellen Film- und Fotoshootings teilnehmen?
... unsere Faces als kleines Dankeschön 150 Euro und TU Graz Artikel erhalten?
Kommunikation und Marketing
Rechbauerstraße 12/1
8010 Graz
BeTheFace @tugraz.at
§ 1 Allgemeines
Im September 2024 startet ein Castingaufruf an TU Graz-Studierende mit dem Kampagnen-Titel „Be The Face - Sei das Gesicht der TU Graz 2024/2025". Von Ende September bis Anfang November 2024 können sich Studierende der TU Graz als das Gesicht der TU Graz für das laufende Studienjahr melden. Es werden sieben Studierende ausgewählt, eine Person je Fakultät. Wir suchen Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und unterschiedlicher Herkunft – grundsätzlich so divers wie möglich. Von den Gewinner*innen werden personenbezogene Daten wie Foto- und Videoaufnahmen auf der Homepage und in Printprodukten der TU Graz sowie von Dritten betriebenen Medien (Social Media (z.B. Instagram, TikTok) Studienportale, Plakate etc.) für Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit bzw. des Marketings für die TU Graz veröffentlicht.
Die Bewerbung läuft von 26.09.2024 bis 03.11.2024 und die Auswahl erfolgt Anfang November 2024, unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist.
§ 2 Wer darf mitmachen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden der TU Graz. Im Falle des Gewinnes ist ein Nachweis mittels Kopie der Fortsetzungsmeldung des Studiums an der TU Graz notwendig.
§ 3 Welche Fotos können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Fotos, auf denen das Gesicht klar erkennbar ist. Die Bewerbung kann in Form von Porträt- und/oder Ganzkörperfotos erfolgen.
§ 4 Jury/Voting
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Sollte eine/einer der Gewinnerinnen bzw. Gewinner bis zum Termin des professionellen Foto- und Filmshootings im November ausfallen, darf die Jury eine Ersatzperson nominieren.
§ 5 Bekanntgabe der Gewinnerinnen bzw. Gewinner/Preise
Nach Ablauf des Wettbewerbes und Durchführung des professionellen Gewinner*innen-Foto- und Filmshootings werden die Gewinner*innen auf www.tugraz.at/go/betheface veröffentlicht. Die sieben Gewinner*innen erhalten jeweils ein Preisgeld von 150 Euro, je einen TU Graz-Hoodie und ausgewählte Fotoaufnahmen von sich selbst in digitaler Form. Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Die Preise sind nicht übertragbar. Es gibt keine Barablöse für Sachpreise und keine Alternativpreise. Die TU Graz behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einen alternativen Preis für den Wettbewerb zu bestimmen.
§ 6 Datenschutzinformation
Hier geht es zur Datenschutzerklärung.
§ 7 Urheberrecht betreffend übermittelte Bewerbungsfotos
Der*die teilnehmende Studierende sichert zu, dass er*sie über sämtliche Rechte am übermittelten Bildmaterial verfügt, dass durch die Übermittlung des Bildmaterials keine Rechte Dritter verletzt werden sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bildmaterial, das nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmt, wird von der TU Graz unverzüglich nach Bekanntwerden entfernt. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber der TU Graz geltend machen, so wird der*die teilnehmende Studierende die TU Graz diesbezüglich schad- und klaglos halten.
§ 8 Urheberrecht betreffend die Veröffentlichung der Foto-/Filmaufnahmen
Die*der Gewinner*in erklärt sich damit einverstanden, dass die anlässlich der professionellen Foto- und Filmshootings aufgenommenen Fotos, Film- und Tonaufnahmen im Rahmen der „Be The Face“-Kampagne durch die TU Graz und/oder beauftragte Dritte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlicht, vervielfältigt, verarbeitet und vermietet sowie digitalisiert, elektronisch gespeichert und verändert werden dürfen.
Von der Zustimmung erfasst ist insbesondere:
Die Zustimmung kann frühestens ab 31.12.2027, schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verwendung der Fotos, Film- und Tonaufnahmen nicht berührt.
Die*der Gewinner*in erhält als einmalige Abgeltung die in § 5 angeführten Preise. Darüber hinaus stellt die*der Gewinner*in hinsichtlich der Zurverfügungstellung und Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung der Fotos, Film- und Tonaufnahmen keinerlei Entgeltansprüche gegen die TU Graz oder gegen den*die die Bilder im Auftrag derselben herstellende*n Fotografen*in oder sonstige Dritte.
Die TU Graz kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausschließen, dass dritte Personen die Fotos, Film- und Tonaufnahmen weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Die TU Graz bzw. beauftragte Dritte haften nicht dafür, dass sonstige Dritte ohne deren Wissen und damit unerlaubt veröffentlichte Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere durch das Herunterladen und Kopieren von Fotos und Videos.
§ 9 Haftungsausschluss/Rechtsweg
Die TU Graz übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des von den bewerbenden Personen übermittelten Bildmaterials. Über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.