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TU Graz/ Studium/ Studieren an der TU Graz/ Studieninteressierte/

Gesundheit

Gesund leben und studieren in Graz! Die Gesundheitsversorgung in Österreich gilt europaweit als vorbildlich. Mit einer Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung.
Hier erhalten Sie einen Überblick über das österreichische Gesundheitssystem, über Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken und Krankenhäuser in Graz.

Wissenswertes

  • Die generelle Notrufnummer für die Rettung in Österreich ist: 144.  
  • Der Ärztenotdienst (Rufnummer 141) ist zuständig, wenn andere Ärztinnen und Ärzte keinen Dienst haben:
    wochentags von 19 bis 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr.  
  • Sie benötigen in Österreich eine Krankenversicherung
  • Mitversicherung von Angehörigen möglich (bei Kindern kostenlos)
  • Studierende aus Drittstaaten benötigen eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für ihren Aufenthaltstitel
  • Versicherungsträger werden als Kassen bezeichnet.
  • viele Medikamente sind rezeptpflichtig (Rezeptgebühr)
  • Selbstbehalt bei Wahlärztinnen bzw. -ärzten (das sind Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung)
  • für Fachärztinnen und -ärzte ist ein Überweisungsschein erforderlich (stellen praktische Ärztinnen bzw. Ärzte aus)
  • kostenlose Gesundenuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung) einmal jährlich möglich

Angebote der TU Graz

  • Austauschstudierende finden Informationen unter Vorbereitung
  • Studierende aus Nicht-EU-Staaten (sogenannte „Drittstaaten“), die ihr gesamtes Studium an der TU Graz absolvieren möchten, finden Unterstützung bei Fragen zur Krankenversicherung im
    WELCOME CENTER DER TU GRAZ
    Lessingstraße 32/I
    A-8010 Graz
    Tel.: +43 316 873 4920
    welcomecenternoSpam@tugraz.at
    www.tugraz.at/go/welcome-center

Zu beachten

  • Nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre E-Card (Versicherungskarte) mit – falls Sie über eine verfügen. Andernfalls müssen Sie eine Kaution zahlen, die Sie bei Vorlage Ihrer Versicherungskarte zurückbekommen.  
  • Eine geringfügige Anstellung an der TU Graz beinhaltet keine Anmeldung bei der Krankenversicherung.  
  • In öffentlichen Räumen und in vielen Restaurants und Lokalen ist das Rauchen untersagt. Der Konsum von Drogen wie Marihuana, Designerdrogen usw. ist in Österreich verboten.

Beratung