Personalabteilung der TU Graz
Das Team der Personalverrechnung beantwortet all Ihre Fragen zu dem Thema: arbeitszeit @tugraz.at
Hier stellvertretend für das Team: Julia Hutter, Michaela Feier-Osmann, Heide Jöbstl
Neues Tool für Abwesenheiten und Erfassung von Homeoffice
Seit Oktober steht allen TU Graz-Mitarbeitenden SAP FIORI als zentrales Tool für die Erfassung, Beantragung sowie Genehmigung bzw. Bestätigung von Abwesenheiten inklusive Krank- und Gesundmeldung und die Meldung von Homeoffice-Tagen zur Verfügung. Alle Abwesenheiten und auch die Homeoffice-Tage sowie Dienstreisen und Freistellungen laufen in einem Verfügbarkeitskalender zusammen.
Schulungsvideos zur Anwendung von SAP Fiori
Was muss ich bei einem Krankenstand beachten?
Informieren Sie Ihre*n Vorgesetzte*n oder die Assistenz über Ihre Erkrankung spätestens vor Dienstbeginn telefonisch, schriftlich oder über SAP Fiori. Alle Erkrankungen, selbst solche, die kürzer als 4 Tage dauern, sind innerhalb einer Woche ab dem ersten Krankheitstag in SAP Fiori zu erfassen. Krankmeldungen über 3 Arbeitstage erfordern eine hochgeladene Krankenstandsbestätigung. Wenn eine Krankenstandsbestätigung bereits bei Erkrankungen unter 3 Tagen vorliegt, ist diese aus Gründen der Entgeltfortzahlung ebenfalls hochzuladen.Stellen Sie sicher, dass Sie bei Gesundmeldung in SAP Fiori für die gesamte Dauer des Krankenstandes eine lückenlose Krankenstandsbestätigung hochladen.
Was ist bei einer Pflegefreistellung zu beachten?
Pflegefreistellungen sind keine zusätzlichen Urlaubstage, sondern dienstliche Verhinderungen aus wichtigen Gründen. Sie müssen sofort gemeldet werden und erfordern nachweisbare, gesetzlich geregelte Gründe. Bitte beachten Sie, Ihre Kinder in der Personalabteilung zu melden, um eine Pflegefreistellung für die Pflege und/oder Betreuung Ihrer Kinder in Anspruch nehmen zu können.
Wichtige Hinweise für die Meldung von Homeoffice-Tagen:
Für die Meldung von Homeoffice-Tagen in SAP Fiori und deren steuerliche Geltendmachung ist eine gültige und vom Vorgesetzten unterzeichnete Vereinbarung erforderlich. Dies gilt für alle TU Graz-Mitarbeitenden, auch für jene, die von der Ortsabhängigkeit entbunden sind. Die Meldung muss bis spätestens 10.1. des Folgejahres erfolgen, um im Jahreslohnzettel berücksichtigt zu werden.