Die TU Graz hat sich zum Ziel gesetzt, an der Universität entstandene Forschungsergebnisse nach dem Prinzip von „Open Access“ möglichst umfassend frei über das Internet zugänglich zu machen. Mit der Unterzeichnung der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities im Jahr 2015 bekennt sich die TU Graz zum offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen.
In Übereinstimmung mit dieser Deklaration formuliert die TU Graz folgende Leitlinien:
Die TU Graz empfiehlt allen ihren Forschenden, Studierenden, Doktorandinnen und Doktoranden nachdrücklich ihre Publikationen „Open Access“ zu veröffentlichen, sofern keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Das betrifft Forschungspapiere (Postprints) als auch Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen sowie andere Forschungsergebnisse. Diese sollen zeitnah über den institutionellen Dokumentenserver, oder andere geeignete Server (Green Way) frei zur Verfügung gestellt werden.
Die TU Graz bestärkt ihre Angehörigen, ihre Urheberrechte wahrzunehmen und auf einen Selbstbehalt der Verwertungsrechte für die elektronischen Versionen zu bestehen.
Die TU Graz fördert das Engagement ihrer Forschenden in einer geeigneten Open Access Publikation zu veröffentlichen, sofern solche mit Peer-Review Verfahren zur Verfügung stehen und im „Directory of Open Access Journals“ gelistet sind. Im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten übernimmt die TU Graz Publikationskosten.
Die TU Graz ermutigt ihre Forschenden, für Begutachtungen und Herausgeberschaften von Open Access-Publikationen aktiv tätig zu werden.
Die Universitätsbibliothek fungiert als universitätsweite Ansprechpartnerin für alle Fragen zu „Open Access“ und unterstützt alle TU Graz-Angehörigen in organisatorischen und rechtlichen Belangen.
Rektoratsbeschluss 034/2015 v. 4.März 2015