Das Ziel von Open Access ist es, wissenschaftliche Literatur und Materialien kostenlos für alle im Internet frei zugänglich zu machen. Das bedeutet, das keine finanziellen, rechtlichen oder technischen Barrieren für eine Nachnutzung vorhanden sein sollen.
Der wichtigste Vorteil liegt in der maximalen und raschen Verbreitung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit bei kostenlosem Zugang. Durch die Auffindbarkeit über Suchmaschinen kommt es zu einer erhöhten Sichtbarkeit und daraus folgend steigenden
Zitationszahlen.
Der rasche und breite wissenschaftliche Austausch, der auch interdisziplinär durch Open Access deutlich erleichtert wird, wird durch die von Open Access-Erklärungen empfohlene Vergabe von freien Lizenzen (Creative Commons) unterstützt. Mit diesen Lizenzen kann die Nachnutzung verbessert werden. Da die Verwertungsrechte bei den Autor*innen verbleiben, ist eine Archivierung in verschiedenen Repositorien möglich.
Unter Gold Open Access versteht man Erstveröffentlichungen in Open Access-Zeitschriften, -Sammelwerken oder -Monografien.
Hybride Open Access Artikel werden gegen Gebühr in subskriptionspflichtigen Zeitschriften freigekauft und sind dadurch kostenlos zugänglich.
Bei Green Open Access handelt es sich um die Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung von bereits publizierten Werken in einem institutionellen oder fachlichen Repositorium. Je nach Verlag muss hier eine Embargo- oder Wartefrist nach der Erstveröffentlichung eingehalten werden.
Das institutionelle Repositorium (Repository) der Technischen Universität Graz dient als zentrale Plattform für die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Werke ihrer Forschenden. Hier soll möglichst die gesamte wissenschaftliche Leistung der Technischen Universität Graz sichtbar sein. Artikel, Monografien und Forschungsdaten sollen hier dauerhaft archiviert werden.
Oft treten Autor*innen sämtliche Verwertungsrechte an die Verlage ab in deren Medien die Primärpublikation erfolgt. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Veröffentlichung wissenschaftlicher Artikel in Fachzeitschriften. Das Abtreten der Rechte erfolgt häufig unwissentlich und bewirkt, dass auch die Urheber*innen der Werke selbst diese nicht mehr nach Belieben verbreiten oder veröffentlichen dürfen.
Es wird nachdrücklich empfohlen bei allen Publikationen darauf zu achten, sich ein Zweitverwertungsrecht zu sichern.
Das gesetzliche Zweitverwertungsrecht von Urheber wissenschaftlicher Beiträge (§37a UrhG) befreit unter bestimmten Bedingungen wissenschaftliche Beiträge von vertraglich eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechten in Verlagsverträgen.
Bei der Zweitveröffentlichung oder Selbstarchivierung im TU Graz Repository ist die Universität bemüht, ihre Angehörigen in Hinblick auf rechtliche Fragen zu unterstützen.
Wenden Sie sich bitte an das Open Access-Team der TU Graz.
Um einen Artikel Open Access publizieren zu können, werden oft Article Processing Charges (APC) fällig. Diese werden vom Verlag als Veröffentlichungsgebühr eingefordert und von Autor*innen, Einrichtungen oder Fördergebern bezahlt (z.B. aus Forschungs- oder Projektgeldern).
Mit vielen Verlagen bestehen Vereinbarungen, die Angehörigen der Technischen Universität Graz kostenloses oder kostenreduziertes Open Access-Publizieren ermöglichen. Unter Einhaltung bestimmter Kriterien kann der Publikationsfonds der TU Graz beansprucht werden.
Die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit als Open Access wird von verschiedenen Fördereinrichtungen zur Bedingung für eine Förderung gemacht (FWF, Horizon Europe).
Viele Fördergeber unterstützen die Form von Hybrid Open Access nicht, da unter Umständen zwei Mal für die Publikationsleistung bezahlt werden muss (sogenanntes „double dipping“).
Durch den Abschluss von Transformativen Agreements mit den großen wissenschaftlichen Verlagen kann auch meist in den traditionellen Zeitschriften OA publiziert werden. Es befindet sich bei jedem Verlag eine Liste der teilnehmenden Zeitschriften.
Trotz vieler Sicherheitsvorkehrungen kam es auch zur Entstehung von unseriösen bis hin zu kriminellen Verlagen. Diese „Predatory Publishers“ oder „Fake Journals“ verlangen Publikationsgebühren ohne eine Vertragsleistung wie Qualitätskontrolle oder eine zuverlässige Langzeitverfügbarkeit der Artikel zu gewährleisten.
Unseriöse Zeitschriften werden unter den Cabells „predatory reports“ angeführt. Die TU Graz besitzt eine Campuslizenz.
Um sich vor solchen Raubverlagen zu schützen, können die oben genannten Listen bzw. Datenbanken helfen.
Franz Pichler
Elisabeth Rosenberger
Technische Universität Graz
Bibliothek und Archiv
Zeitschriftenmanagement, Open Access und Digitalisierung
E-Mail: openaccess.bibliotheknoSpam@tugraz.at
Franz Pichler
Tel: +43 316 873 6677
Elisabeth Rosenberger
Tel: +43 316 873 6613