Due to the fact the most of the questions are asked in German, we decided to show you the FAQ in German language. If you have any questions you want to discuss in English language, don't hasitate to contact us!
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in person: Inffeldgasse 10/II
Hier haben wir alle alten und neuen LV's unserer Studienpläne in einer Excel Tabelle zusammengefasst: Anerkennungs-Aequivalenzliste_Fakultaet_Informatik.pdf
Die Äquivalenzliste/Anerkennungsliste für jedes Studium finden Sie im Curriculum des jeweiligen Studiums auf der Homepage der TU Graz oder in TUGRAZonline unter „Original-Studienpläne“.
Die Studienkennzahlen auf der linken Seite der Liste geben jeweils an, für welche Studien die Anerkennung bzw. Äquivalenz gilt. Nicht berücksichtigt sind Äquivalenzen zwischen englisch- und deutschsprachigen Lehrveranstaltungen der englischsprachigen Curricula.
Kommen Sie dazu auf unseren Discord-Server. Dienstag von 14 bis 15 Uhr, Mittwoch von 10 bis 11 Uhr oder Donnerstag von 9 bis 10 Uhr befinden wir uns im Voice-Channel "Prüfungszuordnung im TUGonline-mein Studium".
Wir führen die Prüfungszuordnung direkt im Curriculum Support durch. Gerne können Sie uns diesbezüglich auch anrufen.
Facheinschlägige Praktika bei Firmen oder dauerhafte Beschäftigung werden mit 3 ECTS im Freifach angerechnet, wenn eine entsprechende Bestätigung mit Tätigkeitsbeschreibung vorgelegt wird.
Die Tätigkeit muss während des Studiums ausgeübt werden.
Grundlage:
Vorlage:
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Wir führen die Prüfungszuordnung direkt im Curriculum Support durch. Gerne können Sie uns diesbezüglich auch anrufen.
NEIN das ist nicht möglich. Das Dekanat macht das einmal am Ende des jeweiligen Studiums, weil der Anerkennungsaufwand zu groß ist. Grundsätzlich ist eine Anzeige im SPO Management für beide Studien gleichzeitig möglich. Der Verwaltungsaufwand für Anerkennungen ist jedoch enorm, deshalb sehen wir uns nicht in der Lage in laufenden Studien Anerkennungen durchzuführen. Gerne können Sie jedoch 2 Studien abschließen, und beim Abschluss wird dann eine Anerkennung erstellt. Ich würde Ihnen für die Prüfungsanmeldung empfehlen, nur eine Studienkennzahl zu verwenden, da es den Vorteil für die Familienbeihilfe, STEOP, und den Passus: "prüfungsaktiver Studierender" hat.
Erfassen Sie jedes Zeugnis in der Applikation „Anerkennungen/Leistungsnachträge“ unter "Neue Leistung "auf Ihrem TUGRAZonline-Desktop und bestätigen Sie die Eingabe.
(!) Schicken Sie das Zeugnis oder Transcript of Records per E-Mail an deansoffice.csbmenoSpam@tugraz.at. Das Dekanat bestätigt den Eintrag.
Da es sich hier meist um die Frage handelt, welche LVs bei einem Übertritt ohne zu große Verluste angerechnet werden können, müssen Sie die Sprechstunde des Studiendekans/der Studiendekanin besuchen, um mit ihm/ihr gemeinsam die grundsätzliche Anrechenbarkeit zu prüfen. Für eine effiziente Diskussion soll eine Gegenüberstellung der beiden Curricula und Markierung der kritischen LVs, ggf. unter Angabe der Inhaltsbeschreibung, vorbereitet werden. Grundsätzlich können auch ganze Blöcke inhaltlich gleichwertiger LVs gegenübergestellt werden.
Lehrveranstaltungen, die in der Äquivalenzliste des jeweiligen Curriculums stehen, brauchen nicht durch den/die Studiendekan*in anerkannt werden. Diese LVs werden nach dem Umstieg automatisiert vom TUGRAZonline anerkannt (siehe "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge").
Im Master-Curriculum 2016 in der Version 2021 wird im Gegensatz zur Vorgängerversion im Katalog C5 "Control of Medical Instrumentation" als Voraussetzung angegeben während "Advanced Control in Biomedical Systems" als neue Pflicht-LV aufscheint. Studierenden, die ihr Studium nach der Vorgängerversion begonnen und "Control of Medical Instrumentation" als bisherige Pflicht-LV absolviert haben, wird diese für die neue "Advanced Control in Biomedical Systems" angerechnet.
Die LVs "Einführung in das Studium der Informatik", "Einführung in das Studium Software Engineering and Management" und "Einführung in Information and Computer Engineering" können für das jeweils andere Studium formlos anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich für die Bestätigung der Anerkennung an das Dekanat..
Im Rahmen der frei wählbaren Lehrveranstaltungen kann eine Berücksichtigung von ECTS Punkten aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeiten unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Nicht in Frage kommen berufsspezifische Ausbildungszeiten oder Praktika, die Absolvierung des Zivildienstes oder des freiwilligen sozialen Jahres oder sonstige Ausbildungs- und/oder Beschäftigungsverhältnisse.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind der*dem Studierenden 4 ECTS Punkte im Rahmen der frei wählbaren Lehrveranstaltungen zu gewähren.
Neben österreichischen Staatsbürgen/Innen sind gemäß §4 StudFG anspruchsberechtigt: - EU Bürger*Innen
- EWR-Bürger*innen (z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen) sind wie österreichische Studierende bei der Bewerbung um ein Leistungs- oder Förderungsstipendium zu behandeln. Man kann davon ausgehen, dass sie „in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind“, wenn sie in Österreich ein Studium betreiben.
- Drittstaatenangehörige: Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des EU/EWR-Raumes sowie Schweiz, wie zum Beispiel: Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien, USA usw. Drittstaatsangehörige sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt, sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (Nachweis: Vorlage einer Daueraufenthaltskarte-EU)
- Staatenlose: sofern sie vor Aufnahme eines Studiums wenigstens 5 Jahre gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich einkommenssteuerpflichtig waren (Nachweis: amtl. Meldung)
- Flüchtlinge: es ist der Bewerbung ein Flüchtlingsausweis beizulegen
Das Leistungsstipendium kann nur für eine Studienrichtung beantragt werden. In die Berechnung einbezogen werden alle Leistungen mit einem Notenwert im jeweiligen Leistungszeitraum (1.10. bis 30.9.). Alle Leistungen müssen der Studienkennzahl, für welches ein Stipendium beantragt wird, zugeordnet sein um berücksichtigt werden zu können. Bei Leistungsnachträgen bleibt das Datum des Zeugnisses aufrecht. Anerkennungen werden nicht berücksichtigt.
Für den Notenschnitt können nur Leistungen herangezogen werden, die als Beurteilung einen Notenwert bekommen haben, eine Benotung „mit Erfolg teilgenommen“ kann daher nicht miteinbezogen werden. Prüfungen, die im Curriculum Support einem Freifachknoten zugeordnet wurden und als "mit Erfolg teilgenommen" aufscheinen sind hierbei ausgenommen, sofern die zugeordneten Prüfungen real einen Notenwert bekommen haben.
Es wird der gewichtete Mittelwert mit den zeitraumbezogenen Daten (01.10.xx – 30.9.xx) durch ein Berechnungstool ermittelt.
Der Notendurchschnitt wird ermittelt, indem die Note jeder einzelnen für die Berechnung maßgebliche Studienleistung mit den ECTS multipliziert wird, die so ermittelten Werte addiert werden und das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte dividiert wird.
Die Höhe eines Leistungsstipendiums bei Zuerkennung liegt zwischen € 750.- und € 1.500.
Auf die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn um ein Förderstipendium angesucht wird, ist vorab zu bestätigen, dass die Kosten der wissenschaftlichen Arbeit im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis nicht durch das entsprechende Institut gefördert werden können.
Bspw.: Forschungsaufenthalte an einer ausländischen Forschungseinrichtung/Universität, Teilnahme an themenspezifischen Fachtagungen und Kongressen, aufwendige Literatursuche in Bibliotheken/Archiven - nicht am Studienort, empirische Untersuchungen.
Nicht förderungswürdig sind hingegen bspw.:
Anschaffungskosten für Gegenstände mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer (z.B. Laptop, Computer, Drucker, Reisegepäck);
Reisekosten mit Ausnahme der Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse, Flüge in der Economy Class;
weiterlaufende (aliquote) Fixkosten am Studienort und/oder Wohnsitz während einer forschungsbedingten Abwesenheit;
Büromaterial;
Druckkosten und Bindekosten von Diplomarbeiten und Dissertationen;
Druckkostenbeiträge für eine Publikation der Arbeit.
ACHTUNG: Bei Überschreitung der Anspruchsdauer kann die geförderte Summe zurückgefordert werden!
Bezüge und Beihilfen, die aufgrund des Studienförderungsgesetzes geleistet werden, sind gemäß §3 abs. 1 Z 3 lit e ESTG 1988 steuerfrei.
Nach Ablauf der Einreichfrist sowie erfolgter Prüfung und Entscheidung der Studiendekan*innen erhalten alle Antragsteller*innen eine Verständigung via E-Mail. Dies erfolgt ca. jedes Jahr im Oktober.
Das Leistungsstipendium wir 1x pro Kalenderjahr vergeben, wobei die Deadline für die Einreichung im Oktober liegt. Zu beachten ist der Leistungszeitraum 1.10 des Vorjahres bis 30.9 des aktuellen Kalenderjahres.
Das Förderstipendium hat pro Semester eine Einreichfrist.
Ja, das geht. § 2(7) der Verordnung des Rektorats über die Studienzulassung erlaubt genau diesen Ausnahmefall. Wer außerhalb der Zulassungsfrist (und Nachfrist) seinen/ihren Bachelor an der TU Graz abschließt, kann nahtlos im selben Semester in ein konsekutives (!) Masterstudium übergehen. Bereits begonnene LVen und angemeldete Prüfungstermine gelten weiterhin. Man sollte aber vor allem bei immanenten LVen kurz die zuständigen Institute informieren, da diese das Studium der Studierenden manuell auf das neue Studium ändern müssen, sonst gibt es bei der Notenvergabe Fehlermeldungen.
Wichtiger Nachteil: Das Semester, in dem man wechselt, zählt voll für den Master!
Sie dürfen dann z.B. im Juli keine Prüfungen aus dem Masterstudium (zu LV’s bei denen Sie als Bachelorstudent*in angemeldet waren) absolvieren. Wenn das Bachelorstudium mit spätestens 30.6. abgeschlossen wird, werden Sie erst mit 01.10. offiziell für das Masterstudium inskribiert. Sie verlieren in diesem Zwischenzeitraum den Studierendenstatus und dürfen keine Prüfungen ablegen. Institute können in diesem Zeitraum auch keine Noten von bereits vorher angemeldeten Prüfungen eintragen, weil das Bachelorstudium geschlossen und das Masterstudium noch nicht offen ist.
Das Prüfungsdatum der letzten Prüfung zählt, egal wann die Benotung erfolgt bzw. gültig gesetzt wird.
Achtung, machen Sie das Institutssekretariat bzw. und auch das Dekanat darauf aufmerksam, dass wir nicht aus Verwaltungsgründen eine SPO-Anrechnung zu einem späteren Datum durchführen (hier wird sonst grundsätzlich immer das tagesaktuelle Datum eingetragen).
706.550 Architecture of Machine Learning Systems (3VU, 5 ECTS)
Unfortunately we cannot offer this lecture at TU Graz in summer semester 2023. You have the following two options:
1) You choose an alternative course at TU Graz, which we will accredit.
We will accredit the following three alternative courses:
- 706.230 Natural Language Processing (VU)
- 710.215 + 710.216 Machine Learning 2 (VO + KU)
- 708.219 + 708.220 Deep Learning (VO + KU)
2) Prof. Böhm will offer the course at TU Berlin. You have to enrol at TU Berlin to complete the course at TU Berlin and we accredit it at TU Graz.
If you need help or additional advice, please contact the Dean's Office or the Dean of Studies who is responsible for your study programme.
Die Studienvertretung hat hier eine Linksammlung zu Abschlussarbeiten einiger Institute die für dich interessant sein könnten.
Freifächer, die im Transcript of Records (inkl. Anerkennungen) erfasst sind, scheinen grundsätzlich nicht im Curriculum Support auf und können nur vom Dekanat eingetragen werden.
Diese Eintragung wird im Zuge Ihrer Anmeldung zum Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiums erledigt. Die Programmierung des Systems macht leider diesen Formalakt notwendig.
Bitte rechnen Sie ihre Freifachstunden außerhalb des Systems zusammen.
Würden wir im laufenden Studium diese Zuordnungen machen, würden Ihre Freifächer durch Dummies mit dem Namen Freifach 1,2,3 am Studienerfolgsnachweis aufscheinen und die Titel der LV’s verschwinden.
Bachelorarbeiten von BME-Studierenden dürfen grundsätzlich nur von Lehrenden aus der Fakultät für CSMBE betreut und beurteilt werden, die eine Vorlesung ab dem 4. Semester im Curriculum anbieten. Das Thema der Bachelorarbeit muss einschlägig für den Bereich BME sein. Bachelorarbeiten sind als Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht zusammen mit Firmen durchzuführen. Lehrende kooperierender Institute außerhalb der Fakultät für CSMBE bzw. Lehrende ohne ausreichende Erfahrung mit BME-Themen können Bachelorarbeiten im Rahmen einer Co-Betreuung mit Habilitierten und gleichgestellten Personen im Rahmen einer Laufbahnstelle der BME-Kerninstitute (HCE, IBM, IBI, INE, Biomedical Informatics) anbieten. Details müssen in diesem Fall im Vorfeld geklärt werden.
Masterarbeiten von BME-Studierenden dürfen grundsätzlich nur von Lehrenden aus der Fakultät für CSMBE betreut und beurteilt werden, die eine Vorlesung im Master-Curriculum BME anbieten. Das Thema der Masterarbeit muss einschlägig für den Bereich BME sein. Lehrende kooperierender Institute außerhalb der Fakultät für CSMBE bzw. Lehrende ohne ausreichende Erfahrung mit BME-Themen können Masterarbeiten im Rahmen einer Co-Betreuung mit Habilitierten und gleichgestellten Personen im Rahmen einer Laufbahnstelle der BME-Kerninstitute (HCE, IBM, IBI, INE, Biomedical Informatics) anbieten. Diese gemeinsame Betreuung sieht eine Absprache im Vorfeld sowie die gleichwertige Nennung der beiden Lehrenden als Betreuer vor.
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