Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei Bauprojekten immer öfter mit gestörten Abläufen und den daraus resultierenden Konsequenzen konfrontiert. Wie diesen bereits im Vorfeld durch z.B. effiziente Projektvorbereitung und klare Regeln zu begegnen ist, haben nicht nur die letzten Symposien gezeigt – teilweise werden die Themen auch in diesem Tagungsband wieder aufgegriffen bzw. wird der Focus in diesem Jahr auf den Umgang mit den Auswirkungen bedingt durch Bauablaufstörungen gelegt.
Im Rahmen des 11. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposiums wird den zum Teil kontroversen Einschätzungen und Meinungen verschiedener am Bau Beteiligter nachgegangen und den Teilnehmern zur Diskussion gestellt. Die Ansichten und Ergebnisse der Referenten werden im vorliegenden Tagungsband ausgeführt.
Grundsätzlich sollten Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinschaftlich und rechtzeitig auf Bauablaufstörungen reagieren. Die Voraussetzungen dafür können durch vertraglich faire Regelungen geschaffen werden, welche über die Bestimmungen in der ÖNORM B 2110 hinausgehen. Fehler und Störungen können darüber hinaus bereits im Vorfeld durch die nötige Bearbeitungstiefe seitens des AG vermieden werden, welche dieser bereits in Leistungsphase 0 - der Projektvorbereitung zu erbringen hat.
Produktivitätsverluste treten dann auf, wenn durch ungeplante Störungen die Produktionsfaktoren nicht mehr in jener Weise eingesetzt werden können, wie sie ursprünglich in der Arbeitsvorbereitung und der Auftragskalkulation angenommen wurde. Die vereinbarten Leistungen können dann oft nur durch den Einsatz von zusätzlichem Personal oder Überstunden erbracht werden. Infolgedessen sinkt die Produktivität, also das Verhältnis von Ergebnis zu den eingesetzten Mitteln (Output zu Input).
Zur Darstellung und Quantifizierung der möglichen, durch Produktivitätsverluste verursachten Auswirkungen, gibt es in der Literatur unterschiedliche Berechnungsmethoden (in Abhängigkeit der Art der Störung). Das Anwendungsgebiet sollte dabei immer auf das jeweilige Projekt abgestimmt sein. Der Umgang mit Produktivitätsverlusten, als Konsequenz der auftretenden Störungen, wird dabei auch durch unterschiedliche Ansichten und Auslegungen seitens der AG und AN erschwert.
Die Besonderheiten, die sich aus Schlechtwetter als Ursache und den Bestimmungen eines Pauschalvertrages in Hinsicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen ergeben, werden in den Beiträgen ebenso erörtert wie die grundsätzliche Voraussetzung, um berechtigte Mehrkostenforderungen durchsetzen zu können: die rechtzeitige Anmeldung dem Grunde nach. Auch wenn darüber Einigkeit herrscht, gibt es dennoch des Öfteren einen Dissens über die Höhe.
Wenn es zwischen AG und AN zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, werden in der Regel Sachverständige beigezogen. Diese Sachverständigen bringen ihre Expertisen als Privatgutachter bzw. bei Konflikten vor Gericht auch als Gerichtsgutachter ein und versuchen einen Beitrag zur Lösungsfindung zu leisten. Diesbezüglich ist es für AG und AN erforderlich, die Rechte und die Pflichten der Sachverständigen zu kennen.
Insgesamt soll das Symposium Brücken zwischen den am Bau Beteiligten schlagen, um einen emotionsärmeren, sachgerechten Umgang mit Produktivitätsverlusten zu fördern.