Das Landratsamt Ostalbkreis erteilte am 8. Mai 2014 den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des elektrizitätswirtschaftlichen Bedarfs der 380-KV-Leitung von Bünzwangen nach Goldshöfe (EnLAG-Projekt Nr. 24).
Die Ausgangsdaten sollten möglichst aktuell und realitätsnahe gewählt werden. Dementsprechend wird in diesem Gutachten mit dem sogenannten „Startnetz“ gerechnet. Dieses beinhaltet den Netzbestand und die EnLAG-Leitungen. Weiters werden die im Bundesbedarfsplangesetz 2013 bestätigten Netzausbaumaßnahmen einschließlich der HGÜ-Leitungen berücksichtigt. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefolgt.
Der konventionelle Kraftwerkspark wird den Berechnungen äquivalent dem konsultierten Szenariorahmen 2012 zu Grunde gelegt, der auch die Basis für das Bundesbedarfsplangesetz 2013 darstellt. Dabei werden die tendenziellen Entwicklungen des aktuellen Entwurfs des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2015 berücksichtigt.
Die Berechnungen beziehen sich einerseits auf die bundesweiten elektrizitätswirtschaftlichen Auswirkungen mit/ohne die 380-kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe (Auslastung der Leitung, Auswirkungen auf die anderen Leitungen, bundesweiter Redispatchbedarf usw.), andererseits auf Extremfallrechnungen im Umfeld dieser Leitungen mit/ohne die Leitung Bünzwangen-Goldshöfe. Um die Bedeutung dieser Leitung für einen möglicherweise verstärkten internationalen Stromaustausch zu untersuchen, wurden auch diesbezügliche Berechnungen angestellt.
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