14.10.2019
Die Bewerbungsfrist ist mit Ende der KW 42 vorbei!
Gemäß § 63 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplom-, Masterarbeit, Dissertation) von Studierenden ordentlicher Studien.
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr € 750,00 nicht unterschreiten und € 3.600,00 nicht überschreiten. Die Zuerkennung erfolgt gem. § 67 (2) StudFG durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ der Universität. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle einer Zuerkennung muss laut Studienförderungsgesetz ein Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums bei der zuständigen Studiendekanin/beim zuständigen Studiendekan abgegeben werden.
A Voraussetzungen gemäß § 66 StudFG sind:
1. Die/der Bewerber/in besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder ist im Sinne des § 4 StudFG Österreicher/innen gleichgestellt.
2. Eine Bewerbung der/des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan.
3. Die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer/s habilitierten UniversitätsprofessorIn zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und ihrer/seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
4. Die Einhaltung der Anspruchsdauer gem. § 18 des jeweiligen Studienabschnittes (da ist die gesetztlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtung allfälliger wichtiger Gründe gem. § 19 (z.B. Schwangerschaft, Präsenzdienst, usw.).
5. Die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: Erbringung der formalen Unterlagen, wie in den Punkten A und B angeführt.
B Weiters hat die/der Antragsteller/in vorzulegen:
Das Datenblatt (für Masterstudierende und PhD Studierende)
https://lampx.tugraz.at/~tcvb/ARCH/foerderungsstipendium_de/
Für weitere Informationen zu den Einreichfristen für 2019 und alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat für Architektur.