Aktuelle Geltung für Berichte welche durch das Labor für Bauphysik ausgestellt wurden
Die Gültigkeit des Berichts erstreckt sich auf den Gegenstand gemäß Punkt "Gegenstand“ und die angeführten Randbedingungen.
Die Ermittlung einer/von Leistungseigenschaft/en gemäß Punkt „Antrag“ ermöglicht keine Aussage über weitere leistungs- und qualitätsbestimmende Eigenschaften der gegenständlichen Konstruktion.
Die Gültigkeit bezieht sich jeweils auf die angeführten Berechnungen, Messergebnisse, Normen, Spezifikationen und Regelwerke, die für den Bericht relevant sind, sowie auf deren Erscheinungsdatum. Die Gültigkeit endet, wenn nachteilige Änderungen an der Konstruktion, Verarbeitung und Eigenschaften der eingesetzten Materialien vorgenommen werden.
Es wird empfohlen, bei Verwendung zu klären, ob die Konformität noch sichergestellt ist, somit weder ergebnisbeeinflussende Änderungen am Gegenstand vorgenommen wurden, noch Änderungen der zugrundeliegenden Normen bezüglich eigenschaftsrelevanter Merkmale des Gegenstandes vorliegen.
Eine Vervielfältigung darf nur in vollem Umfang erfolgen. Eine gekürzte Form bzw. Auszüge müssen vor der Vervielfältigung schriftlich vom Labor für Bauphysik der Technischen Universität Graz genehmigt werden.
Angegebene Maßstäbe gelten nur für das Original.
Für alle durchgeführten Arbeiten gelten ausschließlich allgemein die Geschäftsbedingungen der Technischen Universität Graz (www.tugraz.at) und im Speziellen die Geschäftsbedingungen des Labors für Bauphysik (www.bauphysik.tugraz.at) unter der Anwendung der salvatorischen Klausel.
Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer der anderen Sprachfassungen eines Berichts gilt ausschließlich die deutsche Sprachfassung.
Fassung ab 04.09.2024