LFB/Prüfstelle / Überwachung/ÜA Überwachung Holzbau
ÜA Zeichen - Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion

Wann ist eine ÜA-Kennzeichnung im Holzbau erforderlich?

Bauprodukte, für die keine europäisch harmonisierten Normen vorliegen, müssen nicht CE-gekennzeichnet werden. Wenn aber für derartige Bauprodukte aus Sicht der österreichischen Bundesländer Regelungsbedarf besteht, werden nationale Verwendungsbestimmungen festgelegt. Dies erfolgt in der Baustoffliste ÖA.

So geschehen durch den Verwendungsgrundsatz des OIB „Vorgefertigte tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion“.

Dieser gilt für tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion, welche als Element im Herstellwerk vorgefertigt werden und zur Verwendung für den Wohnbau bzw. für Gebäude, in welchen sich Personen länger aufhalten, gedacht sind:

  • Elemente in Holzrahmenbauweise, die beiderseits geschlossen sind (z. B. mit Beplankungen, Bekleidungen, Sparschalungen oder Folien)
  • massive, mehrschichtige und mit zusätzlichen Baustoffen zusammengesetzte Holzbauteile

Diese müssen der Baustoffliste ÖA und in Folge dem Verwendungsgrundsatz entsprechen und dürfen nur dann verwendet werden. Sie müssen mit dem Einbauzeichen ÜA gekennzeichnet sein.

Die ÜA-Kennzeichnung

Basis für die ÜA-Kennzeichnung ist

  • die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle und
  • der Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer für diesen Verwendungsgrundsatz akkreditierten Inspektionsstelle.

Die Übereinstimmung vom Bauprodukt mit den Anforderungen der Baustoffliste ÖA wird durch die Registrierung bzw. Registrierungsbescheinigung nachgewiesen.

 

Schwerpunktaktion der Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte

In erster Linie soll insbesondere bei den herstellenden Betrieben das Bewusstsein für die ÜA-Kennzeichnung – auch als Qualitätsmerkmal – gefördert werden.
In den letzten Jahren hat sich der Unmut von Betrieben, welche sich an die Vorgaben halten, gegenüber schwarzen Schafen - fehlende ÜA-Kennzeichnungen bzw. Registrierungsbescheinigungen - durch eine hohe Anzahl an Anzeigen bei der am OIB eingerichteten Marktüberwachungsbehörde dargestellt. Daher wurde von den Bundesländern diese Schwerpunktaktion beschlossen.

 

Wie können wir Ihnen helfen, Ihre Produkte den Vorgaben konform auf den Markt zu bringen?

Aufgrund unserer langjährigen Prüf- und Überwachungstätigkeit im Holz- und Fensterbau sind uns alle Anforderungen in technischer, normativer und rechtlicher Hinsicht bekannt.
Als verlängerter Arm der akkreditierten Inspektionsstelle TVFA der TU Graz können wir Ihnen ein professionelles Gesamtpaket für das Erlangen der Registrierungsbescheinigung bzw. der ÜA-Kennzeichnung bzw. im Bereich der praktischen Umsetzung der Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle bieten.
Dies fängt bei den Nachweisen für die Baustoffe bzw. Bauteile und der Unterstützung bei der Beantragung der Registrierungsbescheinigung an und endet bei den Fremdüberwachungen (1x / 2x jährlich).

 

Quelle: OIB aktuell, Heft 1.2024

Kontakt
image/svg+xml

LKI Konstruktiver Ingenieurbau

Labor für Bauphysik

Forschung und Entwicklung

Prüfstelle

Lehre und Weiterbildung

Inffeldgasse 24

8010 Graz - Austria

Tel.: +43 316 873 1301

E-Mail: bauphysiknoSpam@tugraz.at

Kontakt ÜA Überwachung
image/svg+xml

Ihr Ansprechpartner:

Markus Mosing
Tel.: +43 316 873 1304
E-Mail: mosing@tugraz.at

Weitere Informationen
image/svg+xml