Um in Österreich überhaupt legal Schnaps brennen zu dürfen muss dies dem Zoll mitgeteilt werden. Das Formular (§62 Alkohlsteuergesetzt Vst 4) muss unter anderem Auskunft über die Menge der Maische, die Menge des hergestellten Alkohols, die Brenndauer, sowie die Tage an denen gebrannt wird.
Die Menge des Alkohols sowie die Brenndauer wird mit der vom Zoll vorgegebenen Formel berechnet:
Die zweistufige Destillation wurde mittels einer idealen Dampf-Flüssiggleichgewichts zwischen Ethanol und Wasser berechnet. Diese Werte wurden mit der Rayleigh-Gleichung erweitert und während der Destillation im Labor stetig überprüft. Da es immer Abweichung einer idealen Berechnung zur Praxis gibt, sind im unten gezeigten Diagramm die erhaltene Alkoholmenge von Zoll, Berechnung und Praxis zu sehen.