Zwischenbericht

Zoll:

Um in Österreich überhaupt legal Schnaps brennen zu dürfen muss dies dem Zoll mitgeteilt werden. Das Formular (§62 Alkohlsteuergesetzt Vst 4) muss unter anderem Auskunft über die Menge der Maische, die Menge des hergestellten Alkohols, die Brenndauer, sowie die Tage an denen gebrannt wird.
Die Menge des Alkohols sowie die Brenndauer wird mit der vom Zoll vorgegebenen Formel berechnet:

  • L Alkohol je 100kg Maische) = Maischmenge in hl x Ausbeutesatz
  • Ausbeutesatz: Apfel/Birne = 3; Kiwi = 2
  • Brenndauer = Maischmenge in hl x Konstante (A oder B)
  • Die Konstante bezieht sich auf das Brennverfahren sowie die Größe des Füllraum der Brennblase (wir haben eine Brennblase mit einem Füllraum von 8 Liter): Konstante A mit einem Wert von 43,3

Abschlussbericht

Berechnung der Destillation

Die zweistufige Destillation wurde mittels einer idealen Dampf-Flüssiggleichgewichts zwischen Ethanol und Wasser berechnet. Diese Werte wurden mit der Rayleigh-Gleichung erweitert und während der Destillation im Labor stetig überprüft. Da es immer Abweichung einer idealen Berechnung zur Praxis gibt, sind im unten gezeigten Diagramm die erhaltene Alkoholmenge von Zoll, Berechnung und Praxis zu sehen.

 

Destillaton

Am ersten Tag der Destillation wurde zunächst einmal die Apparatur vom Zoll geöffnet. Außerdem wurden Maischproben genommen, um den genauen Alkoholgehalt zu bestimmen. Nach dem Zoll wurde die Destille in Betrieb genommen. Während der ersten Durchgänge wurde der neue Temperaturregler eingestellt und getestet. Außerdem wurde eine Anleitung erstellt. Anhand dieser Anleitung wurden in den weiteren Tagen immer neue Leute von „alten“ Leuten eingeschult.

In 12 Tagen Arbeit konnten wir aus unserer Maische 80 Flaschen Schnaps gewinnen.