Frage c): Ergebnisvergleich der Grenzfälle
- Fall 1: nur St. Venant´sche Torsion (Mxp = Mx), vG = 3.5 cm, τmax = 11.8 kN/cm2, s = 0
- Fall 2: nur Wölbkrafttorsion (Mxs = Mx), vG = 3.0 cm, τmax = 0.78 kN/cm2, s = 31.3 kN/cm2
Der Wert v
G stellt die Horizontalverformung der Kragspitze dar. Die angegebenen Spannungen gelten an der Einspannstelle 2. Da die Verformungen der isoierten Betrachtung ähnlich sind, sollte in diesem Fall eine genaue Berechnung erfolgen (konservative Näherung: Fall 2, Wölbkrafttorsion alleine).
Ergebnisse der genaueren Betrachtung
Die Aufteilung des Torsionsmomentes M
x in St. Venant´schen und Wölbkraftanteil zeigt das nachfolgende Bild. Nur die Schubspannungen jedes Querschnitts sind aus den Einzelfällen (Fall 1, Fall 2) direkt errechenbar, da die Schubspannungsresultanten mit den Torsionsmomentenanteilen im Gleichgewicht sind.
am Einspannquerschnitt: M
xs = M
x, daher sind die Schubspannungen ident zu Fall 2
Achtung: Die Normalspannungen infolge Wölbkrafttorsion können jedoch nicht aus den Torsionsmomentenanteilen abgeleitet werden.
z.B. am Einspannquerschnitt: obwohl M
xs = M
x, ergibt sich σ
max = 18.0 < σ
max = 31.3 kN/cm
2 aus Fall 2
Horizontalverschiebung des Obergurtes an der Kragarmspitze (Querschnitt 1) v
G = 1.49 cm, zum Vergleich: v
G = 3.5 cm aus Fall 1 (St. Venant´sche Torsion alleine), v
G = 3.0 cm aus Fall 2 (Wölbkrafttorsion alleine)
Beurteilung der Gesamtergebnisse: Beim Zusammenwirken von St. Venant´scher und Wölbkrafttorsion sind die Verformungen kleiner als bei den beiden Grenzfallbetrachtungen. Die errechneten Spannungen liegen zwischen den beiden Grenzfällen.