Melden Sie sich bitte bereits im Vorfeld im Sekretariat.
Bei jeder Entlehnung muss eine Entlehnungsberechtigung in Form eines Entlehnausweises oder eines Studentenausweises vorgewiesen werden.
Die Entlehnfrist beträgt 30 Tage. Für TU-Angehörige, Dissertanten und Diplomanden beträgt sie 60 Tage. In Ausnahmefällen kann eine Sonderleihfrist festgesetzt werden.
Sollte das Buch nicht vorreserviert sein, können die Entlehnfristen telefonisch, via E-mail oder persönlich verlängert werden.
Die Buchrückgabe erfolgt im Sekretariat.