Der Einsatz von KI-gestützten Tools in der Lehre wird in einer Leitlinie des Rektorats geregelt. Zudem gibt es didaktische Konzepte und Empfehlungen für die Vorbereitung einer Lehrveranstaltung, den Einsatz von KI-gestützten Tools während einer Lehrveranstaltung sowie auch die Gestaltung von Leistungsüberprüfungen vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit KI-gestützter Tools. Darüber hinaus werden Zitiervorschläge für die Kennzeichnung des Einsatzes von KI für Lehrende und Studierende zur Verfügung gestellt.
Lehr- und Studienentwicklung
Lessingstraße 32/2. Stock
8010 Graz
Vr-lehre @tugraz.at
Angehörige der TU Graz finden alle wichtigen Informationen zum Thema KI-Einsatz in der Lehre im Intranet TU4U:
Der Einsatz von KI-gestützten Tools ist in der Leitlinie des Rektorats und im Satzungsteil Plagiat geregelt.
Die LV-Leitung entscheidet, ob und in welchem Umfang KI-gestützte Tools genutzt werden dürfen.
Grundsätzlich besteht die gesetzliche Verpflichtung, Studierende vor Semesterbeginn darüber zu informieren, ob KI-gestützte Tools erlaubt sind; ansonsten sind jene als unerlaubte Hilfsmittel iSd Satzungsteiles Plagiat anzusehen. Es empfiehlt sich, im Zweifel und bei Unklarheiten Rücksprache mit der LV-Leitung zu halten.
In diesem Fall kommt dies einem Einsatz von nicht erlaubten Hilfsmitteln gleich und der Prüfungsantritt wird negativ mit "U Ungültig auf Grund von Täuschung" gewertet und Sie verlieren somit einen Prüfungsantritt.
Untersuchungen von OpenAI zeigen, dass derzeitige KI-Detektoren nicht zuverlässig arbeiten. Wie auch bei Plagiaten können diese Systeme allerhöchstens Hinweise darauf geben. Sollte ein KI-Checker bei Ihnen eine hohe Überschneidung anzeigen, bedarf es einer weiteren menschlichen Überprüfung durch die Lehrenden.
Es ist wichtig, dass Sie die Prinzipen der guten wissenschaftlichen Praxis einhalten und den Einsatz von KI-gestützten Tools kennzeichnen. Übernehmen Sie die Inhalte, die diese Tools ausgeben, nicht unreflektiert, sondern prüfen Sie diese kritisch/wissenschaftlich, bevor Sie sie für Ihre Abgaben verwenden.
Grundsätzlich ändert sich nichts an den allgemeingültigen Prinzipien für wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Quellen und verwendete Hilfsmittel sind in sinnvoller Art und Weise an möglichst der konkreten Textstelle anzugeben, an der sie eingesetzt wurden. Solang sich noch keine anerkannte Praxis für den Einsatz und die Kennzeichnung von Künstlicher Intelligenz etabliert hat (wie sie z. B. die Zitiervorgaben ihrer Fachdisziplin für Texte und Textstellen anderer Autor*innen darstellen), sollten Sie diese Thematik jedenfalls mit Ihrer*m Betreuer*in besprechen: In welcher Art können Sie KI für das Verfassen Ihrer akademischen Arbeiten verwenden? Wie und in welchem Detailgrad soll dies gekennzeichnet werden (siehe dazu Zitiervorschlag KI)? Dabei ist zu beachten, dass wenn Sie für das Verfassen Ihrer akademischen Arbeiten künstliche Intelligenz einsetzen, jedenfalls Sie persönlich für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis verantwortlich sind (Umgang mit geistigem Eigentum anderer Personen, Beachtung des Urheberrechts, Kontrolle des Wahrheitsgehalts der Ausgaben, etc.).
KI- gestützte Tools können einerseits von Lehrenden bei der Vorbereitung und methodisch-didaktischen Planung von Lehrveranstaltungen als Hilfsmittel verwendet werden. Andererseits können sie in Lehrveranstaltungen gezielt zur Unterstützung des Erwerbs sowohl fachlicher Kompetenzen als auch zum Erwerb von Kompetenzen Nutzung von KI eingesetzt werden. Weiterführende Informationen geben die TELucation-Beiträge
Wir haben Zitiervorschläge im Dokument Kennzeichnung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz bereitgestellt.
Der Einsatz von KI-gestützten Tools, insbesondere solchen, die Text generieren können, stellt eine Herausforderung für die Bewertung schriftlicher Prüfungsformate dar, da die aktuelle Plagiatssoftware diese Tools nicht zuverlässig erkennen kann. Das bedeutet, dass es schwierig sein kann, authentische studentische Arbeit von durch KI-generierten Inhalten zu unterscheiden. Dies erfordert von Lehrenden ein Umdenken in der Konzeption und Durchführung von Leistungsüberprüfungen, um sicherzustellen, dass die Bewertungsmethoden weiterhin fair und zuverlässig sind. Dies könnte bedeuten, dass alternative Prüfungsformate oder zusätzliche Prüfungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssen, um die gute wissenschaftliche Praxis zu wahren.
Weitere Informationen für Bedienstete im Intranet TU4U: Leistungsüberprüfung und KI
Fragen und Feedback bitte gerne an vr-lehre @tugraz.at